Hund pinkelt an Bahnhof – Besitzer stellt Kritiker ins Netz
Ein Hundebesitzer sorgt im Netz für Furore. Sein Hund hatte am Bahnhof auf den Boden gepinkelt. Wer ihn kritisiert, wird ins Netz gestellt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Hund pinkelt am Bahnhof auf den Boden, ein Pendler weist den Besitzer zurecht.
- Der Besitzer greift zum Handy und filmt den Mann.
- Er stellt ihn unverpixelt ins Netz.
- Doch das wird zum Eigentor.
Wer andern eine Grube gräbt … Ein Hundebesitzer stellt einen Pendler im Netz bloss. Und das nur, weil dieser ihn darauf hingewiesen hatte, dass sein Hund nicht am Bahnhof Winterthur ZH auf den Boden pinkeln darf.
Das Video, das auf Instagram kursiert, sorgt für Furore. Der Hundebesitzer filmt dabei den Pendler, und fragt ihn: «Mein Hund darf nicht auf den Boden pi**en? Am Bahnhof nicht?» Der Gefilmte bestätigt: «Am Bahnhof nicht.»
Doch das will der Besitzer nicht recht glauben. Er denkt, er sei im Recht, und erwidert: «Du wirst imfall gefilmt. Das poste ich, gäll. Jeder weiss es dann.»

Kurz darauf verfolgt er den Pendler sogar in den Zug. Filmt ihn erneut, stichelt im Vorbeigehen: «Ich sags dir, ich hab alles aufgenommen.»
Hundebesitzer kriegt aufs Dach
Das Video kursiert unter anderem bei Kanal «Szene isch Züri». Und wird zum Eigentor für den Hundebesitzer. Denn die Kommentare sind vernichtend.
«Der Anwalt hat schon Freude am Video», schreibt einer. Und meint damit wohl, dass das öffentliche an den Pranger stellen verboten ist. Auch andere Kommentare sind entsetzt. «Was erlauben sich die Menschen heute eigentlich, jemanden ohne zu fragen zu filmen und ins Netz zu stellen.»
Andere nehmen den Besitzer in die Pflicht. «Wenn dein Hund am Bahnhof auf den Boden pinkeln muss, hast du als Besitzer vorher nicht dafür gesorgt, dass er sich in Ruhe auf einer Wiese erleichtern kann.»

Eine Frau, die selbst einen Hund besitzt, erklärt zwar, es könne immer passieren, dass das Tier sich mal erleichtern muss. Aber: «Er darf nie am Bahnhof auf den Boden pinkeln. Und wenn er es trotzdem tut, bin ich verantwortlich, es wegzuputzen.»
Was stimmt wirklich? Die SBB bestätigt auf Anfrage von Nau.ch: «Es ist nicht erlaubt, in Bahnhöfen oder Zügen zu pinkeln – weder für Menschen noch für Hunde.» Wer sich nicht daran hält, kann bestraft werden. «Verstösse können zu Transportausschluss, Schadenersatzforderungen, Erhebung von Zuschlägen und Strafverfolgung führen», so Sprecherin Sabrina Schellenberg.
Oliver Weber, Verhaltensexperte für Hunde, sagt auf Anfrage: Dass ein Hund an einem Bahnhof uriniert, könne man nicht restlos verhindern, auch wenn man regelmässig laufen geht. «Ein Hund ist ein Tier, das instinktiv handelt. An Bahnhof gibt es Milliarden Gerüche.»
Der Hund aus dem Video sei wohl ein Rüde. «Es kann also sexuell motiviert sein. Somit hat er nicht gepinkelt, sondern markiert. Das ist etwas ganz anderes und lässt sich fast nicht verhindern.» Denn wenn der Rüde eine Duftspur eines Weibchen aufnehme, kämen Triebe und Instinkte dazu.
Weber sagt: «Als Hundehalter kann man alles richtig machen und es passiert trotzdem. Den Hundehalter zu verurteilen, finde ich drum heikel.»
Im Video ist nicht ersichtlich, wo genau und wie viel der Hund hingemacht hat. Aber Weber sagt: Wenn der Hund viel pinkelt oder jemanden oder etwas anpinkelt, geht das nicht. «Aber wenn es nur ein ‹Sprützchen› ist, sollte man das Feufi gerade sein lassen.»
So oder so gilt: «Erleichtert sich der Hund im Bahnhof, muss es der Halter wegputzen.» Der Hundebesitzer wollte sich auf Anfrage nicht äussern.










