Thurgau: 17-Jähriger lässt Hund im Auto – Mann schlägt Scheibe ein

Am Sonntag musste ein Passant die Scheibe eines Autos einschlagen, weil ein 17-Jähriger einen Hund im Auto zurückgelassen hatte. Der Jugendliche wird angezeigt.

Hund
Ein 17-Jährige hatte einen Hund bei der Sommehitze im Auto zurückgelassen. (Symbolbild). - Keystone

Am Sonntagnachmittag, kurz nach 16 Uhr, ging bei der Kantonalen Notrufzentrale die Meldung ein, dass sich ein Hund in einem abgeschlossenen Fahrzeug befinde und stark hechle.

Ein Passant schlug daraufhin die Scheibe auf der Fahrerseite ein und befreite den Hund aus dem überhitzten Auto.

Abklärungen der Kantonspolizei Thurgau haben ergeben, dass ein 17-Jähriger den Hund im Auto zurückgelassen hat. Er wird bei der Jugendanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

 Warme Aussentemperaturen können zu Todesfällen führen

In den vergangenen Tagen gingen weitere Meldungen zu Tieren in abgeschlossenen Autos ein. Warme Aussentemperaturen oder starke Sonneneinstrahlung können zur Todesfalle für Kinder oder Tiere in parkierten Fahrzeugen werden, auch mit leicht geöffneten Fenstern.

Lassen Sie deshalb keine Personen oder Tiere im Fahrzeug zurück, ohne dass genügend Frischluftzufuhr gewährleistet ist.

Kantonspolizei Thurgau
Kantonspolizei Thurgau. (Symbolbild) - keystone

So verhalten Sie sich richtig, wenn Menschen oder Tiere in einem Fahrzeug eingeschlossen und durch Hitze gefährdet sind: Versuchen Sie, den Halter oder die Halterin ausfindig zu machen, zum Beispiel durch Ausrufen lassen der Autonummer im Einkaufszentrum.

Die Situation sollte dokumentiert werden

Gelingt Ihnen das nicht, ist die Polizei über die Notrufnummer 117 zu verständigen. Beobachten Sie bis zum Eintreffen der Polizei den Gesundheitszustand von Mensch oder Tier.

Dokumentieren Sie die Situation mittels Kamera und/oder holen Sie weitere Passanten hinzu, falls im Notfall die Scheibe an einem Fahrzeug einschlagen werden muss.

Kommentare

User #3953 (nicht angemeldet)

Seit wann haben 17-jährige Autos?

User #3015 (nicht angemeldet)

Man sollte ihm die Tierhaltung verbieten, denn die JUGA darf nur Massnahmen anordnen.

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