«Höhle der Löwen»: Betrüger überzeugte Roland Brack - nun verurteilt
Ein Unternehmer verkaufte Hunderte iPhones, ohne zu liefern. Ein Gericht sprach ihn nun wegen gewerbsmässigem Betrug schuldig und verhängte ein Berufsverbot.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Teilnehmer der TV-Show «Höhle der Löwen» ist wegen früherem Betrug verurteilt worden.
- Er verkaufte iPhones, die nie geliefert wurden – der Schaden beträgt rund 500'000 Franken.
- Das Gericht verhängte 32 Monate Freiheitsstrafe, 12 davon unbedingt.
Thomas (Name geändert) trat in der Fernsehsendung «Die Höhle der Löwen» als selbstbewusster Gründer auf. Der 37-Jährige präsentierte ein selbst entwickeltes Lebensmittelprodukt und überzeugte die Jury, darunter Unternehmer Roland Brack, mit seinem Auftreten und Verkaufstalent.
Brack bekundete Interesse an einem sechsstelligen Investment. Inzwischen jedoch ist Thomas’ Unternehmen Konkurs.
Vor dem Bezirksgericht Lenzburg musste er sich nun wegen seiner früheren Firma verantworten: Einem 2020 gegründeten Onlineshop für Mobiltelefone, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
iPhones verkauft, aber nie geliefert
Auch dieser wurde 2021 für zahlungsunfähig erklärt. Die Anklageschrift umfasste 25 Seiten, 80 Personen wurden als Geschädigte aufgeführt. Ihnen wurden hauptsächlich iPhones zu günstigen Preisen verkauft – geliefert wurden die Geräte jedoch nicht.
Laut Staatsanwaltschaft betrieb Thomas ein Schneeballsystem. Es gingen 196 Betreibungen mit Forderungen von insgesamt rund 500'000 Franken ein.
Im Gerichtssaal herrschte laut der «Aargauer Zeitung» grosses Interesse, viele Kläger waren anwesend. Thomas zeigte sich wortkarg und ausweichend. Er bestritt, absichtlich nicht geliefert zu haben, und verwies auf Überforderung und Buchhaltungsprobleme.
Die Staatsanwältin warf ihm vor, skrupellos gehandelt und bewusst Produkte verkauft zu haben, die er nicht liefern konnte. Sie forderte vier Jahre Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe und eine Landesverweisung.
Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs
Die Verteidigung beschrieb ihn als engagierten Unternehmer mit guten Absichten, der durch eine Panne und schlechte Bewertungen unter Druck geriet.
Das Gericht sprach ihn vom Vorwurf der Geldwäscherei frei, verurteilte ihn aber wegen gewerbsmässigen Betrugs, Misswirtschaft und ungetreuer Geschäftsbesorgung.
Das Urteil: 32 Monate Freiheitsstrafe, davon 12 Monate unbedingt, eine Geldstrafe sowie ein fünfjähriges Berufsverbot im Warenhandel. Auf die Landesverweisung wurde wegen eines Härtefalls verzichtet.
Der mitangeklagte Geschäftspartner wurde ebenfalls schuldig gesprochen und erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe.















