GPK untersucht Kurzarbeit und BAG-Arbeit während Corona-Pandemie
Die Geschäftsprüfungskommissionen des National- und Ständerats untersuchen die Arbeit des BAG während der Coronakrise.

Das Wichtigste in Kürze
- Die GPK untersuchen zwei weitere Aspekte der BAG-Arbeit während Corona.
- Sie wollen herausfinden, wie das BAG wissenschaftliche Erkenntnisse genutzt hat.
- Ausserdem wird untersucht, wie die Kurzarbeit umgesetzt wurde.
Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK-N/S) beider Räte untersuchen zwei weitere Aspekte der Arbeit des Bundes zur Bewältigung der Corona-Krise: Sie wollen herausfinden, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die wissenschaftlichen Erkenntnisse genutzt hat und wie die Kurzarbeit umgesetzt wurde.
Ausserdem beschlossen die GPK am vergangenen Dienstag, eine Inspektion der ausserparlamentarischen Verwaltungskommission durchzuführen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Evaluationen werden durch die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) durchgeführt.
Bereits im Mai des vergangenen Jahres hatten die GPK von National- und Ständerat beschlossen, die Bewältigung der Corona-Krise durch den Bundesrat und die Verwaltung unter die Lupe zu nehmen. Damit wollten sie dazu beitragen, die demokratische Verantwortlichkeit der Behörden zu stärken und Lehren für die Bewältigung künftiger Krisen zu ziehen, hiess es damals. Der Bericht steht noch aus.