Gericht

Gewerkschaften: UN-Gericht soll Streikrecht schützen

Keystone-SDA
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Niederlande,

Internationale Gewerkschaften fordern den Internationalen Gerichtshof zum eindeutigen Schutz des Streikrechts auf.

Internationaler Gerichtshof
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag wird von internationalen Gewerkschaften zum Schutz des Streikrechts aufgerufen. (Archivbild) - dpa

Internationale Gewerkschaften haben den Internationalen Gerichtshof aufgerufen, das Streikrecht eindeutig zu schützen. Eine Aushöhlung des Streikrechts werde Rechte von Arbeitnehmern schwächen, warnten Rechtsvertreter des Internationalen Bundes der Gewerkschaften vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag.

Die Richter sollten klar bestätigen, dass das Streikrecht unter die Konvention der Versammlungsfreiheit von Arbeitnehmern falle.

Das Streikrecht war und ist nach Darstellung der Rechtsvertreter entscheidend für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen weltweit. Sie zitierten auch aus einem Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts, wonach Forderungen von Arbeitnehmern ohne Streikrecht «kollektives Betteln» wäre.

Arbeitgeberorganisation: Streikrecht ist kein absolutes Recht

Das Streikrecht sei kein absolutes Recht, betonten dagegen Rechtsvertreter der Internationalen Arbeitgeber-Organisation. Die Arbeitgeber seien nicht gegen das Recht von Arbeitnehmern, aber Bedingungen für Arbeitsniederlegungen müssten in nationalen Gesetzen festgeschrieben werden.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) der UN hat das Gericht mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Es soll feststellen, ob das Streikrecht unter die Konvention der Vereinigungsfreiheit von 1948 fällt und daher besonders geschützt ist.

Seit gut zehn Jahren stellen die Arbeitgebervertreter in der ILO den besonderen Schutz des Streikrechts infrage. Das Gutachten des UN-Gerichts soll die Frage klären und den Konflikt lösen. In der ILO sind gleichberechtigt Vertreter von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Regierungen vertreten.

Dreitägige Anhörungen mit Beteiligung von 25 Staaten

25 Staaten und internationale Organisationen werden sich an den auf drei Tage angesetzten Anhörungen beteiligen. Über 30 Staaten und Organisationen hatten sich bereits schriftlich geäussert.

Wann die Richter in der Frage entscheiden werden, ist unklar. Rechtsgutachten des UN-Gerichts sind zwar nicht bindend, doch gelten als wegweisend für Gerichtsverfahren.

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