Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält in einem Urteil fest: Das im März 2020 verhängte Demonstrationsverbot sei nicht verhältnismässig gewesen.
Proteste gegen die Corona-Politik in Berlin
Proteste gegen die Corona-Politik in Berlin - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Laut EGMR wurden die Gewerkschaftsrechte durch das Demonstrationsverbot verletzt.
  • Dieses habe nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen gestanden.
  • Dies besonders aufgrund der Dauer und der Strenge der vorgesehenen Sanktionen.

Die Genfer Gemeinschaft für gewerkschaftliche Aktion erhält vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht. Das Gericht ist der Ansicht, dass das wegen der Covid-19-Pandemie verhängte Demonstrationsverbot gegen die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verstösst.

In einem am Dienstag verkündeten Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass das ab dem 16. März 2020 verhängte Demonstrationsverbot nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen stand. Dies insbesondere aufgrund seiner Dauer und der Strenge der vorgesehenen Sanktionen.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Blick auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassbourg. - Keystone

Dieser Eingriff sei gemäss Artikel 11 der Konvention, der die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantiert, nicht notwendig gewesen. Dies, ohne die vom Coronavirus ausgehende Bedrohung für die Gesellschaft und die öffentliche Gesundheit zu unterschätzen.

Die Communauté genevoise d'action syndicale (CGAS) hatte am 26. Mai 2020 Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht, nachdem sie ihre Demonstration am 1. Mai hatte absagen müssen.

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