Bundesgericht

Gestohlener Diamant: Mutmasslicher Dieb zieht vors Bundesgericht

Keystone-SDA
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Lausanne,

Ein jordanischer Juwelier wurde verurteilt, weil er einer Freundin einen sehr wertvollen Diamanten gestohlen haben soll. Nun ruft der Mann das Bundesgericht an.

Frau hält rosa Diamanten
Der Verurteilte soll einen rosa Diamanten im Wert von acht Millionen Franken gestohlen haben. (Symbolbild) - keystone

Ein von der Waadtländer Justiz verurteilter mutmasslicher Diamanten-Dieb zieht vor Bundesgericht. Die Anwälte des jordanischen Juweliers kündigten eine entsprechende Beschwerde an, wie die Westschweizer Zeitung «Le Matin Dimanche» berichtete.

Eine Anwältin des Mannes, der zuletzt in Katar lebte, bestätigte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Sonntag den Weiterzug des Urteils des kantonalen Berufungsgerichts. Von diesem war der Juwelier Anfang Dezember 2023 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Es befand ihn für schuldig, einer am Genfersee lebenden französischen Multimillionärin einen rosafarbenen Diamanten gestohlen und durch einen wertlosen Quarz ersetzt zu haben.

Wer tauschte den Diamanten aus?

Im Januar 2012 hatte die reiche Erbin bemerkt, dass der Diamant, der ihren Ring im Wert von acht Millionen Franken schmückte, durch einen wertlosen Stein ersetzt worden war. Der Verdacht fiel daraufhin auf den Juwelier, einen engen Freund von ihr, dem sie gerade das Inventar ihres Schmucks anvertraut hatte.

In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Nyon den Juwelier Ende 2022 aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft und die Klägerin hatten Berufung eingelegt.

Das kantonale Berufungsgericht verurteilte den Juwelier dann aber. Laut dem Gericht war der Angeklagte der einzige im Umfeld der Klägerin, der über die notwendigen Kenntnisse verfügte, um den aussergewöhnlichen Austausch der Steine vorzunehmen.

Strafe «ungerecht und übermässig»

«Wir sind zutiefst schockiert über diese ungerechte und übermässig strenge Strafe», sagte die Anwältin zu Keystone-SDA. Die Ermittlungen seien ausschliesslich gegen ihren Mandanten geführt worden. Die Spur der anderen potenziellen Verdächtigen sei nicht ausreichend untersucht worden.

«Mein Mandant wurde in der ersten Instanz vollständig freigesprochen und dann entgegen allen Erwartungen in der Berufung zu einer übermässig hohen Strafe verurteilt, die doppelt so hoch war wie die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe», sagte die Anwältin. Sie habe in ihrer 20-jährigen Karriere noch nie eine solche Wendung erlebt.

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