Geständiger Hauptangeklagter im Prozess um unsaubere SBB-Vergaben

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Bellinzona,

Die Bundesanwaltschaft fordert für den ehemaligen SBB-Arbeiter eine Verurteilung wegen Betrug, ungetreuer Amtsführung und eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Der SBB-Betrüger ist geständig.
Der SBB-Betrüger ist geständig. - Keystone

Die Bundesanwaltschaft hat für einen ehemaligen SBB-Mitarbeiter wegen Betrugs, ungetreuer Amtsführung und weiterer Delikte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren in Verbindung mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 100 Franken beantragt. Der Mann ist geständig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesanwaltschaft fordert unter anderem eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
  • Der Hauptangeklagte ist geständig.
  • Das Urteil wird am 15. Juni verkündet.

Das Urteil wird am 15. Juni um 11 Uhr verkündet.

Dabei hat der 56-Jährige über zehn Jahre lang Aufträge an zwei Firmen eines Freundes vergeben. Das Duo erwirtschaftete so rund vier Millionen Franken, die sie hälftig teilten. Nach dem Tod des Freundes half dessen Ehefrau mit, das System am Laufen zu halten.

Drei Komplizen vor Gericht

Neben diesem Hauptangeklagten standen am Dienstag und Mittwoch ausserdem drei Kadermänner vor dem Bundesstrafgericht. Sie sollen vom Ex-Mitarbeiter der SBB gegen die Gewährung von Vorteilen regelmässig Aufträge erhalten haben.

Wie aus den Aussagen der Verteidiger hervor ging, erhält die Firma trotz des vorliegenden Verfahrens nach wir vor Aufträge von den SBB. Die Zuwendungen an den Hauptangeklagten sollen gemäss Bundesanwaltschaft (BA) rund 380'000 Franken betragen haben. Mit rund 300'000 Franken davon sollen Unterhaltungselektronik, Computer, Handys und Tablets gekauft worden sein.

Die drei Männer machten vor dem Bundesstrafgericht keine Aussagen. Ihre Verteidiger beantragten Freisprüche. Sie fokussierten ihre Plädoyers unter anderem auf die Frage, ob es sich beim Hauptangeklagten um einen Beamten handelte oder nicht.

Davon ist eine Verurteilung wegen Bestechung eines Amtsträgers und der Gehilfenschaft zu ungetreuer Amtsführung abhängig. Zwei von ihnen wird auch Betrug vorgeworfen. Einer der Männer ist nur wegen mehrfacher Vorteilsgewährung angeklagt.

Freispruch von Betrug gewünscht

Der Verteidiger des ehemaligen SBB-Mitarbeiters erachtete die Einordnung seines Klienten als funktionellen Beamten als korrekt. Er beantragte jedoch einen Freispruch in den Anklagepunkten Betrug und gewerbsmässiger Betrug sowie bei der Urkundenfälschung.

Der Anwalt sprach ausserdem von einem eindeutigen Fall für einen Geständnisbonus. Sein Klient habe mit eigenen Unterlagen massgeblich dazu beigetragen, die insgesamt 600 Aufträge aufzuarbeiten.

Aus diesem Grund erachtete er eine maximale Freiheitsstrafe von 36 Monaten als angemessen, in Verbindung mit einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen von 90 Franken. Bei der Freiheitsstrafe beantragte der Anwalt, dass lediglich zwölf Monate zu vollziehen seien.

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