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Gericht weist Beschwerde gegen Zürcher Spitalliste ab

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Beschwerde gegen die Zürcher Reha-Spitalliste nicht eingetreten. Damit kann die neue Planung umgesetzt werden.

Das Verbot für rumänische Gerichte, die Disziplinarabteilung für die Justiz anhand von europäischem Recht zu prüfen, ist mit diesem europäischen Recht nicht vereinbar.
Zürich kann seine neue Rehabilitationsplanung umsetzen, nachdem eine Thurgauer Beschwerde abgewiesen wurde. - AFP/Archiv

Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht auf eine Beschwerde des Kantons Thurgau gegen die Zürcher Spitalliste Rehabilitation eingetreten. Die neue Reha-Planung im Kanton Zürich kann somit umgesetzt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 13. November, dass der Kanton Thurgau nicht zur Beschwerde gegen die Zürcher Spitalliste Rehabilitation 2023 legitimiert war, wie die Zürcher Gesundheitsdirektion am Donnerstag mitteilte.

Der Kanton könne demnach nicht stellvertretend für betroffene Kliniken im Kanton Thurgau Beschwerde erheben. Durch die Änderungen der Spitalliste haben einzelne Anbieter im Kanton Thurgau Leistungsaufträge verloren.

Auswirkungen auf den Gesundheitssektor

Die entsprechende Spitalliste und die darin enthaltenen Leistungsaufträge sollen nun laut Gesundheitsdirektion zügig umgesetzt werden. Dadurch soll die Zürcher Bevölkerung vermehrt von Rehakliniken profitieren können, die in der Nähe ihres Wohnorts oder von Akutspitälern liegen.

Der Anteil von Zürcher Patientinnen und Patienten, der sich künftig im Kanton Zürich behandeln lassen kann, soll von 31 Prozent auf voraussichtlich 49 Prozent steigen.

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