Der Wildhüter hatte zwei junge Steinadler in einem Stall gehalten. Laut Gericht habe er dabei nicht gegen geltende Tierschutzverordnungen verstossen.
Ein Steinadler in freier Wildbahn. (Symbolbild)
Ein Steinadler in freier Wildbahn. (Symbolbild) - sda - Keystone/EPA/RSPB IMAGES
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der 57-jährige Wildhüter wurde vom Walliser Kantonsgericht freigesprochen.
  • In erster Instanz war er zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.

Ein Wildhüter, der zwei junge Steinadler in einem Stall gehalten hatte, ist am Dienstag vom Walliser Kantonsgericht freigesprochen worden. Nach Ansicht des Gerichts hat der Mann nicht gegen geltende Tierschutzverordnungen verstossen.

Dem heute 57-Jährigen war vorgeworfen worden, zwischen dem 5. und 23. Juli 2018 einen Steinadler, zeitweise zwei, in einem Stall gehalten zu haben. Dies habe er ohne die erforderliche kantonale Bewilligung getan und obwohl ihm die Anweisung erteilt worden sei, die Tiere so schnell wie möglich anderswo unterzubringen.

In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Sitten den Angeklagten zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 330 Franken verurteilt. Das Kantonsgericht ist nun zu einem anderen Urteil gekommen. Der Wildhüter habe weder gegen das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel noch gegen das Tierschutzgesetz verstossen.

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