Heute Montag findet der zweite Tag des Mordprozesses in Meilen ZH statt. Der Beschuldigte soll 2020 seine 44-jährige Freundin brutal erschlagen haben.
Meilen ZH
Im Bezirksgericht Meilen hat einen 48-Jährigen wegen Mordes verurteilt. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Pole soll am 3. März 2020 seine Freundin brutal totgeprügelt haben.
  • Die Ankläger fordern 18 Jahre Haft und 15 Jahre Landesverweisung.
  • Der Beschuldigte will freigesprochen werden und eine Kompensation des Staats.

Am zweiten Tag des Mordprozesses vor dem Bezirksgericht Meilen ZH haben am Montag die Parteienvertreter plädiert. Der Ankläger forderte eine 18-jährige Freiheitsstrafe wegen Mordes und eine 15-jährige Landesverweisung. Die Verteidigerin beantragte Freispruch. Wann das Urteil eröffnet wird, steht noch nicht fest.

«Ein Femizid – schon wieder. Und ein ganz brutaler dazu.» Mit diesen Worten begann der Staatsanwalt seine Ausführungen. Er klagt den heute 48-jährigen Polen an, am frühen Abend des 3. März 2020 seine 44-jährige Freundin mit Faustschlägen und Fusstritten brutal zu Tode geprügelt zu haben.

Beschuldigte bestreitet Tat

Der Beschuldigte selbst bestreitet die Tat. In der Untersuchung und vor Gericht hat er sich kaum geäussert. Das Gericht kann sich deshalb einzig auf Indizien stützen. Laut Staatsanwalt ist die Beweislage «geradezu erdrückend».

Von zentraler Bedeutung seien die Befunde des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) in Bonn (D). Demnach entsprachen die an der Leiche festgestellten Verletzungen dem «typischen Muster von schweren körperlichen Misshandlungen». Von einem Sturz könnten sie nicht stammen.

Das IRM Zürich hatte sich weniger eindeutig geäussert. Es hatte Gewalteinwirkung nicht ausgeschlossen, aber auch einen Sturz als Verletzungsursache als möglich erachtet.

Jede andere Todesursache «nicht nachvollziehbar»

Für die Bonner Fachleute war es «nicht nachvollziehbar», dass die Frau die Verletzungen früher am Tag erlitten habe. Sie hätte in diesem Zustand auch nicht nach Hause gehen können. Also müssten sie dort zugefügt worden sein, so der Ankläger. Unbestritten sei, dass der Beschuldigte und die Frau allein anwesend waren – beide «ordentlich alkoholisiert».

Zahlreiche Indizien wiesen laut Staatsanwalt darauf hin, dass die Frau sich vom Beschuldigten trennen wollte. Dieser habe sie daraufhin aus einer üblen Mischung aus Kränkung, Wut und verletzter männlicher Eitelkeit totgeschlagen.

Nicht die erste Gewalttat des Beschuldigten

Bei der Tat handelte es sich nicht um die erste Gewalttat des Polen. In seiner Heimat, in Deutschland und in der Schweiz ist er mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft.

«Gewalttaten ziehen sich wie ein Roter Faden durch sein Leben», sagte der Staatsanwalt. Nach dem Vorfall vom 3. März 2020 soll er zu einem Zimmernachbarn in der damaligen Unterkunft gesagt haben: «Zweite Frau kaputt».

Der Vertreter des Sohnes der Getöteten sagte, der Beschuldigte habe schon frühere Partnerinnen zusammengeschlagen. Im Sommer 2019 habe seine damalige Freundin mehrmals Verletzungen im Spital behandeln lassen.

Im Juli starb sie an schweren Kopfverletzungen. Damals habe man einen Sturz angenommen. Rückblickend hätte man die Todesursache genauer abklären müssen, sagte der Anwalt.

Sohn der Toten will 50'000 Franken

Für den Sohn forderte dessen Anwalt eine Genugtuung von 50'000 Franken. Für den Teenager, der zur Tatzeit bei seinem Vater lebte, sei es unbegreiflich, dass der Beschuldigte nicht zur Tat stehe.

Es gebe «nicht zu unterdrückende Zweifel» an der Täterschaft des Beschuldigten, sagte dessen Verteidigerin. Sie plädierte für einen umfassenden Freispruch und umgehende Freilassung ihres Mandanten. Für die ungerechtfertigte Haft sei er zu entschädigen.

Den Untersuchungsbehörden warf sie Voreingenommenheit vor. Die Ermittler hätten sich von Anfang an auf den Polen als Täter fokussiert. Mit Eifer hätten sie Beweise gesucht, welche zu ihrer Annahme passten. Umso grösser sei nun die Hoffnung ihres Mandanten «auf den unvoreingenommenen Blick des Gerichts».

Beziehung sei gut gewesen

Die erst seit wenigen Monaten bestehende Beziehung des Paars schilderte die Verteidigerin in rosigen Farben. Eine Trennung sei keinesfalls in der Luft gelegen. Die beiden hätten eine gemeinsame Zukunft geplant.

Darüber, was die Frau in den Stunden vor ihrer Heimkehr um 18.30 Uhr gemacht habe und wo sie gewesen sei, wisse man «rein gar nichts», sagte die Verteidigerin. Klar sei, dass sie getrunken habe. Es sei naheliegend, dass sie betrunken gestürzt sei, wie dies schon früher vorgekommen sei.

Zuhause habe die Frau erbrechen müssen. Plötzlich habe sie nicht mehr geatmet und sei blau angelaufen. Der Mann habe versucht, sie zu reanimieren und habe die Rettungskräfte alarmiert.

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