Smart Meter ersetzen klassische Gas- und Wasserablese
An der Gemeindeversammlung Thalwils vom Mittwoch, 4. März 2026, wurden zwei Geschäfte behandelt. Die Anwesenden folgten jeweils dem Antrag des Gemeinderats.

Wie die Gemeinde Thalwil mitteilt, wurden an der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 4. März 2026, zwei Geschäfte behandelt: die Teilrevision Verordnung über den Betrieb der Gasversorgung sowie die Teilrevision Verordnung über die Abgabe von Wasser.
Die anwesenden Stimmberechtigten folgten in beiden Geschäften dem Antrag des Gemeinderats.
Für die Frühjahres-Gemeindeversammlung fanden sich insgesamt 48 Stimmberechtigte im Gemeindehaussaal ein und debattierten über die beiden Vorlagen.
Teilrevision Verordnung über den Betrieb der Gasversorgung
Die Verordnung regelt die gesetzliche Grundlage zwischen der Gasversorgung Thalwil und der Politischen Gemeinde Thalwil als Eigentümerin.
Mit der Teilrevision können die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um mit der Zählerfernauslesetechnologie in der Gasversorgung eine durchgängige, digitale Kette von der Messstelle im Gebäude zur Gasversorgung herzustellen. Die Änderungen beinhalten im Wesentlichen die Einführung neuer Artikel zum Thema Datenschutz im Zusammenhang mit der Fernauslesung.
Aktuell werden die Gaszähler quartalsweise von den Hauseigentümern abgelesen und anschliessend die Verbrauchsdaten der Gasversorgung mittels Ablesekarte mitgeteilt. Der Einsatz der Zählerfernauslesung (ZFA) substituiert diesen Prozess und ermöglicht es somit, den Ablese- und Verrechnungsprozess deutlich zu vereinfachen, dies sowohl auf Seiten der Gasversorgung Thalwil als auch auf Seiten der Kunden.
Zählerfernauslesungen (Smart Meter) sind bekannt aus der Strombranche und halten zunehmend Einzug in die Wasser- und Gasversorgung. Die Zählerstände werden automatisiert erfasst und mittels Funk automatisch ins Verbrauchersystem der Gasversorgung übertragen. Die bestehenden Gaszähler sollen künftig mit einem Clip-on als Aufsatzgeräte ausgerüstet werden. Ein Ersatz der bestehenden Gaszähler ist nicht notwendig.
Teilrevision Verordnung über die Abgabe von Wasser
Die Teilrevision hat einerseits zum Ziel, veraltete und überholte Artikel der Verordnung dem aktuellen Stand anzupassen. Im Wesentlichen geht es aber auch hier darum, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um mit der ZFA-Technologie in Kombination mit Smart Meter die Wasserversorgung Thalwils zu modernisieren.
Auch hier führt die Umstellung zu einer Reduktion des administrativen Aufwands. Zudem bietet das neue digitale System weitere Vorteile, wie das schnelle Erkennen von Lecks oder eine verbesserte Netzüberwachung.
Die bestehenden Wasserzähler müssen durch Smart-Meter-Wasserzähler ersetzt werden. Die Investitionskosten belaufen sich auf 948'000 Franken, was den Kubikmeter Wasser für die Haushalte um etwa einen Rappen verteuert.
Beide teilrevidierten Verordnungen wurden von den anwesenden Stimmberechtigten festgesetzt und per 1. Juni 2026 in Kraft gesetzt.










