Mord an Lehrer Paty – Berufungsurteil bestätigt Haftstrafen
Vier Menschen wurden im Berufungsprozess zum Mord an Lehrer Samuel Paty verurteilt, die höchste Strafe von 15 Jahren bleibt bestehen.

Vier Angeklagte im Berufungsprozess um den Mord an Lehrer Samuel Paty erhielten Haftstrafen zwischen sechs und 15 Jahren, berichtet «RTL». Diese Strafen betreffen Rollen im Vorfeld des islamistisch motivierten Angriffs von Oktober 2020.
Die Berufungsstrafkammer in Paris sprach am 2. März 2026 Urteile gegen vier Männer im Mordfall Paty aus. Die Strafen reichen von sechs bis 15 Jahren Freiheitsentzug.
Zwei der Verurteilten, Naim Boudaoud und Azim Epsirkhanov, hatten in erster Instanz längere Haftstrafen erhalten. Im Berufungsverfahren wurden ihre Strafen aus Gründen reduzierter Mitschuld herabgesetzt
Berufung im Mordfall Paty: Haftstrafen für Beteiligte bestätigt
Ein 54-jähriger Vater einer Schülerin wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, nachdem er in erster Instanz dreizehn Jahre erhalten hatte. Diese Verkürzung spiegelt die Bewertung seiner Beteiligung an der Hetzkampagne vor dem Mord wider, wie «Yahoo News» berichtet.
Der 66-jährige Islamist Abdelhakim Sefrioui erhielt erneut 15 Jahre Haft, wie schon im ersten Prozess festgelegt, meldet «TF1 Info». Sein Berufungsverfahren behielt diese Strafe bei.
Die Strafen betreffen nicht den eigentlichen Täter. Samuel Paty wurde im Oktober 2020 in einem Pariser Vorort ermordet und der Angreifer laut «OE24.at» von der Polizei getötet.
Mord an Paty: Strafen gesenkt, Sefriouis Haft bleibt bestehen
Paty wurde nahe seiner Schule getötet, nachdem er im Unterricht Karikaturen des Propheten Mohammed zeigte, berichtet «OE24.at». Eine zuvor verbreitete, falsche Anschuldigung gegen ihn hatte eine Hetzkampagne in sozialen Netzwerken entfacht
Im Berufungsurteil senkte das Gericht die Strafen für drei Angeklagte, wogegen die höchste Strafe für Sefrioui unverändert blieb. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in dem Berufungsprozess Haftstrafen von bis zu zwanzig Jahren gefordert.

Die Urteile könnten weitere Rechtsmittel nach sich ziehen. Anwälte haben angekündigt, mögliche Beschwerden vor dem Kassationsgerichtshof einzulegen, berichtet «RTL».
















