Genferin darf wegen Kopftuch Restaurant nicht betreten
Amina (30) will mit ihren Freundinnen in ein Genfer Restaurant gehen. Doch der Türsteher weist sie ab – wegen ihres Kopftuchs.

Das Wichtigste in Kürze
- Amina (30) durfte das Genfer Restaurant Rooftop42 wegen ihres Kopftuchs nicht betreten.
- Die Begründung: Es seien keine Kopfbedeckungen erlaubt – weder Mützen noch Schleier.
- Die Muslimin und die Beobachtungsstelle für Islamophobie (Diac) kritisieren die Regel.
Amina (30) wird aufgrund ihres Kopftuchs der Zutritt in ein Genfer Restaurant verwehrt. Den Vorfall teilte sie auf Instagram.
Dabei hatte die Muslimin alles richtig gemacht: Sie verfügte mit ihren Freundinnen über eine Reservation und war schick gekleidet.
Und doch lässt sie der Türsteher des Rooftop42 nicht hinein. Eine Kopfbedeckung sei «in dem Restaurant verboten».
Auf telefonische Nachfrage der jungen Frau bestätigt das Restaurant: «Leider akzeptieren wir weder Mützen noch Kappen, Kippas oder Schleier.» Es sei «keine Frage von Rassismus oder ähnlichem», behauptet der Mann am Telefon.
«Schleier hat nichts mit Mütze zu tun»
«Zuerst dachte ich, es sei ein Witz», erzählt Amina der «Tribune de Genève».
Die Rückweisung löst grosses Unverständnis aus: «Es war so absurd. Wie kann man im Jahr 2025 in Genf jemanden aufgrund seiner Religionszugehörigkeit diskriminieren?»
Amina betont: «Ein Schleier oder eine Kippa haben nichts mit einer Mütze zu tun. Sie zu verbieten, ist Rassismus.»
Der Vorfall geht nicht spurlos an der 30-Jährigen vorbei: «Ich habe mich gedemütigt gefühlt», sagt sie – und entscheidet sich: Es muss sich etwas ändern.
Amina nimmt Kontakt mit der Beobachtungsstelle für anti-muslimischen Rassismus (Diac) auf. Sie soll ihr bei der Vorbereitung rechtlicher Schritte helfen.
Die Muslimin stellt klar: «Ich tue das nicht für mich, sondern für alle Menschen, die diese Art von Diskriminierung erfahren.»
«Wir vermuten diskriminierende Absicht»
Die Beobachtungsstelle steht für die junge Frau ein.
Meriam Mastour, Mitglied der Diac, sagt gegenüber der «Tribune de Genève»: «Es ist nicht normal, dass eine Einrichtung, die öffentlich zugänglich ist, Kunden aufgrund solcher Kriterien den Zutritt verweigert.»
Und rechtlich seien solche Regeln nicht zulässig: «Das Schweizer Recht schützt die Religionsfreiheit. Sie kann nur eingeschränkt werden, wenn ein öffentliches Interesse vorherrscht. Das ist hier nicht der Fall.»
Mastour äussert sich besorgt über den Vorfall: «Wir vermuten eine diskriminierende Absicht seitens der Betreiber des Ortes.»
Betreiber stützt rechtsextreme Verschwörungstheorie
Denn: Von einem Betreiber des «Rooftop42» existieren Videos auf den sozialen Medien mit ausländerfeindlichen Aussagen.
Er spricht etwa von einem «kleinen Teil der Einwanderer, die versuchen, den radikalen Islam im Westen durchzusetzen».
Ausserdem sagt er, an «die grosse Ersetzung» zu glauben. Dabei handelt es sich um eine Verschwörungstheorie aus extrem rechten Lagern.
Kappen-Träger dürfen rein
Hinzu kommt, dass sich bereits zuvor ähnliche Vorfälle abgespielt haben, wie eine Google-Rezension zeigt.
«Ausserdem ist diese Regel nirgends auf der Website der Bar vermerkt», sagt Mastour vom Diac. Das Verbot wird laut der Beobachtungsstelle vom Rooftop42 wie folgt begründet: Das Tragen eines Kopftuchs verletze den Dresscode «schickes Outfit» («tenue chic»).

Und zu allem Übel zeigen von Diac gesammelte Fotos, dass zumindest das Mützen-Verbot wohl doch nicht allzu ernst genommen wird. In mehreren Aufnahmen auf dem Rooftop42 sind Personen mit Kappen oder Hüten zu sehen.
«Es ist also fraglich, ob dieses Verbot tatsächlich besteht», sagt Mastour.
Beiz entschuldigt sich – sieht aber keine Diskrimination
Die Beobachtungsstelle fordert eine Entschuldigung des Rooftop42 bei Amina. Ausserdem soll die «diskriminierende» Regel aus dem Dresscode entfernt werden.
Das Rooftop42 verweist auf Anfrage der «Tribune de Genève» auf seinen Anwalt Guerric Canonica. Dieser bestätigt: «Die Besitzer des Lokals haben diese Polemik zur Kenntnis genommen.»
Es seien «Massnahmen ergriffen» worden, «um die Fakten zu ermitteln».
Das Rooftop42 fährt seine bisherige Linie weiter: «Die Besitzer möchten betonen, dass sie niemals diskriminierende Regeln für den Zutritt zur Einrichtung eingeführt haben.» Und trotzdem: «Sie entschuldigen sich bei der betroffenen Person.»
Aminas Erfahrung erinnert an einen Vorfall in St. Gallen: Eine Primarlehrerin durfte in Eschenbach SG ihre Stelle wegen ihres Kopftuchs nicht antreten.