FHNW-Dozentin trägt Kopftuch – Politiker fordern Antworten
Eine Dozentin an der Fachhochschule Nordwestschweiz trägt einen Hidschab. Auf der rechten Seite fordert man deswegen nun Antworten von der Aargauer Regierung.

Das Wichtigste in Kürze
- An der Fachhochschule Nordwestschweiz trägt eine Dozentin einen Hidschab.
- Vertreter von EDU und SVP stellen der Regierung diesbezüglich ein paar Fragen.
- Die Schule selbst sieht das Kopftuch nicht als Problem.
Welche Rolle die Religion in der Schule spielen darf, löst immer wieder Diskussionen aus. Im Aargau sorgt nun der Fall einer muslimischen Dozentin für Aufsehen. Die Frau, die an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) unterrichtet, trägt nämlich einen Hidschab.
Das muslimische Kopftuch an der Schule beschäftigt auch die Aargauer Politik, wie «CH Media» berichtet. Konkret haben EDU-Grossrat Roland Haldimann und SVP-Grossrätin Nicole Burger eine Interpellation dazu eingereicht.
Grossräte bangen um schulische Neutralität
Sie stellen dem Regierungsrat sechs Fragen. Unter anderem wollen die beiden rechten Politiker wissen, wie sich die Aargauer Regierung in der Frage positioniert. Dazu fragen sie auch, ob man diese Haltung der FHNW bereits mitgeteilt hat.
Weiter stellen die Grossräte Fragen zur religiösen Neutralität an Schulen. Sie wollen wissen, welche Massnahmen man ergreife, um die Neutralität beispielsweise an der FHNW durchzusetzen. Und ob man die Ansicht teile, dass durch das Tragen eines Hidschabs ein nicht-neutraler Eindruck entstehen könnte.
In der Interpellation wird auch Bezug genommen auf einen Beschluss des Nationalrats vom Juni 2024. Die grosse Kammer hat damals einem Postulat der Aargauer Ständerätin Marianne Binder-Keller zugestimmt. Nun muss der Bundesrat dazu einen Bericht erarbeiten.
Im Falle der Aargauer Interpellation äussert sich der Regierungsrat noch nicht, der Vorstoss sei noch hängig.
FHNW: Dozentin wird für «religiöse Neutralität» geschätzt
Die FHNW nimmt gegenüber «CH Media» jedoch Stellung. Sprecher Dominik Lehmann hält fest: «Die Studierenden der Pädagogischen Hochschule der FHNW haben sich nie negativ zur Hidschab tragenden Dozentin geäussert.» Sie werde sogar für ihre «religiöse Neutralität» geschätzt.
Ein Kopftuchverbot an Hochschulen lehnt die FHNW ab. Ein solches sei nicht angemessen, sagt Lehmann.

Er argumentiert: «Die grundrechtlich verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit schützt das Tragen religiöser Symbole, beziehungsweise religiös motivierter Bekleidungsvorschriften.»
Gleiches würde demnach auch für das Kopftuch einer Nonne oder für eine jüdische Kippa gelten. Die FHNW sei religiös neutral.
Die FHNW hat mehrere Standorte in der Region Nordwestschweiz. Im Kanton Aargau sind es deren zwei: Aarau und Brugg-Windisch.