In Genf stimmt das Volk ein Gesetzt über die Trennung von Staat und Kirche ab. Die Revision des über 110-jährigen Gesetztes ist nicht unumstritten.
Die St. Pierre Kathedrale in Genf.
Die St. Pierre Kathedrale in Genf: der Kanton stimmt am 10. Februar über die Gesetzesrevision zur Trennung von Staat und Kirche ab. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Genf wird am 10. Februar über ein Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche abgestimmt.
  • Das Gesetzt verbietet unter anderem Beamten, religiöse Symbole zu tragen.

Am 10. Februar stimmen Genferinnen und Genfer über ein neues Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche ab. Die geplante Verfassungsänderung verbietet Beamten und Mandatsträgern das Tragen religiöser Symbole, so etwa die Verschleierung des Gesichts.

Die Revision ersetzt einen Gesetzesartikel aus dem Jahr 1907. Hauptziel ist es, die Beziehungen zwischen Staat und Religionen zu regeln, indem der Grundsatz der Neutralität des Staates in religiösen Fragen bekräftigt wird.

Das von Staatsrat Pierre Maudet lancierte Laizitätsgesetz war im Genfer Grossrat umstritten. Nach langen Debatten setzte sich im vergangenen April schliesslich die bürgerliche Mehrheit im Kantonsparlament durch.

«Diskriminierender Charakter»

Linke Parteien, Gewerkschaften feministische und muslimische Verbände ergriffen gemeinsam das Referendum. Sie kritisieren vor allem den «bevormundenden und diskriminierenden Charakter» des Gesetzes.

Konkret wird gewählten Amtsträgern sowie Mitarbeitern von Kanton, Gemeinden untersagt, sichtbare religiöse Symbole zu tragen. Die Verschleierung des Gesichts in öffentlichen Verwaltungen etwa wäre künftig untersagt.

Beschwerden angekündigt

Mit dem Schutz der Gewissensfreiheit, der Freiheit des Glaubens und Nicht-Glaubens verhindere das Laizitätsgesetz, dass die einzelnen Religionsgemeinschaften sich voneinander abkapseln, glauben die bürgerlichen Parteien und der Staatsrat.

Die protestantische, die römisch-katholische sowie die christlich-katholische Kirche unterstützen das neue Gesetz, obwohl ihnen die «Neutralität des Staats» zu weit geht.

Religiöse Kundgebungen werden verboten

Ein weiterer strittiger Punkt sind freiwillige Beiträge an religiöse Gemeinschaften. Bislang den drei Landeskirchen vorbehalten, sollen unter strengen Bedingungen nun auch andere religiöse Organisationen Gelder erhalten dürfen. Weiter verbietet das neue Gesetz, ausser in Ausnahmefällen, religiöse Kundgebungen im öffentlichen Raum.

Dagegen erhob das evangelische Netzwerk Beschwerde bei der Verfassungskammer des Gerichtshofs. Die Grünen reichten Rekurs gegen die Bestimmung ein, gewählten Amtsträgern das Tragen religiöser Symbole zu verbieten. Die Beschwerden werden bei einem Ja an der Urne wirksam.

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