Genfer Gericht bestätigt Ausschluss französischer Schüler
Das Genfer Verfassungsgericht gibt dem Kanton im Fall des Ausschlusses von Grenzgänger-Schülerinnen und -Schülern recht. Sie hat zwölf Beschwerden von in Frankreich wohnhaften Schülerinnen und Schülern abgewiesen, die im Kanton zur Schule gehen wollten.

Im Juni hatte der Genfer Staatsrat beschlossen, den Besuch der öffentlichen Schulen vom Primarbereich bis zur Sekundarstufe II auf Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Kanton zu beschränken. Mit diesen Änderungen sollten die seit 2019 geltenden Übergangsbestimmungen durch neue Regelungen ersetzt werden. Die Beschwerden wurden am Dienstag abgewiesen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Die Verfassungskammer ist der Auffassung, dass der Kanton rechtmässig gehandelt hat, indem er das Prinzip der Schulpflicht am Wohnort auf dem Verordnungsweg verallgemeinert hat. Die Beschwerdeführenden hätten keinen Wohnsitz in der Schweiz und könnten sich daher «nicht auf ein Recht auf einen ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht» berufen.
Gegen die am Dienstag ergangenen Entscheide kann beim Bundesgericht Beschwerde erhoben werden.
Nach früheren Angaben des Genfer Erziehungsdepartements wird die Änderung innerhalb von vier Jahren zu einem Rückgang von rund 2000 Schülerinnen und Schülern führen. Die überwiegende Mehrheit der «Grenzschüler» (85 Prozent) sind Schweizerinnen und Schweizer, vor allem aus dem Kanton Waadt.














