In Genf wurde ein Polizist wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er will nun Berufung einlegen.
Polizei Genf
In Genf ist ein Mann erstochen worden. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Genf wurde ein Polizist wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt.
  • Er bestreitet jedoch, eine Straftat begangen zu haben.

Ein Genfer Polizist und Kantonsparlamentarier ist vom Polizeigericht wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte demnach sensible Daten über Prostituierte an den Besitzer eines Massagesalons weitergegeben, um sich die Arbeit zu erleichtern.

Der Anwalt des Beschuldigten, der auf Freispruch plädiert hatte, bestätigte gegenüber Keystone-SDA am Mittwoch einen Bericht der «Tribune de Genève». «Mein Mandant wird selbstverständlich Berufung einlegen. Er bestreitet entschieden, auch nur die geringste Straftat begangen zu haben», sagte der Anwalt.

Im Prozess hatte der Polizist erklärt, dass er Fotos von «Mädchen» an seinen Informanten weitergeleitet hatte, um diese zu identifizieren. Die Prostituierten sollten einer Vorladung des Betreibungsamtes Folge leisten. Der Polizist wollte die Adressen der Frauen überprüfen und bat seine Quelle um Hilfe, um sich langwierige Nachforschungen zu ersparen.

Gerüchte über Korruption unbegründet

Der Prozess folgte auf Ermittlungen der Genfer Staatsanwaltschaft wegen der Beziehungen mehrerer Polizisten zu dem Betreiber des Massagesalons. Zuvor waren Gerüchte über Korruption kursiert, die sich letztlich aber als unbegründet herausstellten.

Der Polizist war im November 2021 per Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt worden. Er muss eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à je 170 Franken zahlen. Der Hauptwachtmeister legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein, worauf der Fall beim Polizeigericht landete.

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