Das Berufungsgericht in Genf hat einen Klimaaktivisten freigesprochen. Dieser hatte mit anderen Aktivisten 2018 eine CS-Filiale verunreinigt.
Klimaaktivist CS
Ein Klimaaktivist erscheint am 21. September zu einem Prozess vor dem Genfer Gericht. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Klimaaktivisten hatten im Oktober 2018 die Fassade einer CS-Filiale verunreinigt.
  • Einer von ihnen wurde nun in zweiter Instanz freigesprochen.

In Genf ist ein Klimaaktivist in zweiter Instanz freigesprochen worden. Das Berufungsgericht sah den rechtfertigenden Notstand als gegeben. Der 23-Jährige hatte im Oktober 2018 zusammen mit anderen Aktivisten die Fassade einer Bankfiliale der Credit Suisse (CS) verunreinigt.

Das Genfer Polizeigericht verurteilte den Aktivisten Anfang Jahr in erster Instanz wegen Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 30 Franken. Ausserdem wurden dem jungen Mann die von der Bank geforderten Reinigungskosten in der Höhe von 2250 Franken und die Verfahrenskosten aufgebrummt.

Seine Verteidigerin, Laïla Batou, focht das Urteil an. Sie verlangte im Appellationsprozess vor dem Kantonsgericht einen Freispruch. Dabei argumentierte sie, ihr Mandant und mit ihm weitere Beteiligte der Aktion «Rote Hände» hätten aus einem «rechtfertigenden Notstand» herausgehandelt. Batou forderte, dass das Gericht die unmittelbare Gefahr durch den Klimawandel anerkennt, auf welche die Aktivisten aufmerksam machen wollten.

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