Genf: Ausbau der Volksrechte für Ausländer scheitert ultraknapp
Ausländerinnen und Ausländer, die seit acht Jahren in der Schweiz wohnen, erhalten im Kanton Genf keine erweiterten politischen Rechte. Das Kantonsparlament hat dies am Freitag ultraknapp abgelehnt. Es bleibt damit beim Wahlrecht auf kommunaler Ebene für Nicht-Schweizer.

Das Wichtigste in Kürze
- Die CVP war in der Frage gespalten, so dass das Verdikt am Schluss knappst möglich ins Nein kippte: eine einzige Stimme machte den Unterschied.
Die Ratslinke hätte das seit rund 15 Jahren geltende Wahlrecht auf kommunaler Ebene für Ausländerinnen und Ausländer, die seit mindestens acht Jahren in der Schweiz leben, gerne auf die kantonale Ebene ausgedehnt. Zudem hätte man Ausländer künftig auch in politische Ämter wählen können sollen. Sie hätten damit das passive Wahlrecht erhalten.
Die Befürworter des Ausbaus argumentierten, die Demokratie in einem Kanton mit rund 40 Prozent ausländischen Staatsangehörigen würde durch die Erweiterung der politischen Rechte repräsentativer.
Die knappe Mehrheit und die Kantonsregierung waren indes der Meinung, dass die politischen Rechte untrennbar mit der Staatszugehörigkeit verbunden seien. Erst die Einbürgerung sei Ausdruck einer gelungenen Integration, sagte der zuständige Staatsrat Serge Dal Busco.