GDK fordert vom Bund klarere Abgrenzung der Zuständigkeiten
Die Gesundheitsdirektorenkonferenz der Kantone (GDK) fordert vom Bund mehr Klarheit betreffend der Zuständigkeiten in der Krisenbewältigung.

Das Wichtigste in Kürze
- In der Corona-Krise war der schweizerische Föderalismus eine Herausforderung.
- Die GDK verlangt vom Bund nun eine präzisere Abgrenzung der Zuständigkeiten.
Nach über einem Jahr Corona-Krise fordert die Gesundheitsdirektorenkonferenz der Kantone (GDK) vom Bund eine präzisere Abgrenzung der Zuständigkeiten. Auch eine Standardisierung von digitalen Tools zur Erfassung und Meldung von Daten sowie zum Monitoring dränge sich auf. Die GDK kam an ihrer Plenarversammlung vom Donnerstag zu diesem Schluss.
Zu den Erkenntnissen gehöre, dass es präzisere Vorgaben zur Lagerhaltung von Schutzmaterial brauche. Und auch, dass die Aufgaben und Kompetenzen in der «besonderen Lage» klarer abgegrenzt werden müssten. Das hiess es in einer Mitteilung der GDK vom Donnerstag.
Föderalismus eine Herausforderung in der Krisenbewältigung
Der schweizerische Föderalismus sei bei der Bewältigung einer Krise von dieser Grösse zwar eine Herausforderung, aber kein Hindernis. Zu den Vorteilen gehört laut GDK die Möglichkeit von differenzierten und auf die jeweilige epidemiologische Lage angepassten Reaktionen.
Zu den Herausforderungen zählen demnach die für die Bevölkerung nicht immer nachvollziehbaren Unterschiede zwischen den kantonalen Regelungen. Die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen müssten geschärft werden. Das habe vor allem der Umgang mit dem flächendeckenden Wiederanstieg der Fallzahlen im vergangenen Herbst gezeigt.
Bei der Versorgung mit Schutzmaterial, Beatmungsgeräten und Medikamenten habe es zu Beginn Engpässe gegeben. Hier brauche es klare Mengenvorgaben für die Lagerhaltung.

Zudem sei in der Krise deutlich geworden, dass die Verantwortung für die Massnahmen-Finanzierung im Gesundheitsbereich unklar oder kompliziert geregelt sei. Gezeigt habe sich dies besonders im Zusammenhang mit den Ertragsausfällen in den Spitälern. Diese seien auch auf das vom Bundesrat ausgesprochene Verbot von nicht dringend angezeigten Eingriffen zurückzuführen.
An der Plenarversammlung der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren wurde schliesslich die Forderung nach einer Beteiligung des Bundes erneuert.