Der Präsident der Swiss Football League, Heinrich Schifferle, hat sich am Dienstag wegen ungetreuer Geschäftsführung vor dem Zürcher Obergericht verantworten müssen. Er gab zwar Fehler zu. Es habe sich aber nicht bereichern wollen. Das Urteil liegt noch nicht vor.
Heinrich Schifferle
Heinrich Schifferle ist Präsident der Swiss Football League. - keystone

Bei seinen privaten Finanzen sei er leider «kein Hirsch». Es sei einiges falsch gelaufen. Er habe aber nie die Absicht gehabt, seinen Arbeitgeber zu schädigen, weshalb er vollumfänglich freigesprochen werden müsse, sagte Schifferle vor Obergericht.

Alle Vorwürfe, welche die Staatsanwaltschaft gegen den Fussballfunktionär erhebt, betreffen Schifferles frühere Anstellung beim Winterthurer Immobilienunternehmen Siska. Dort war er als Geschäftsführer angestellt, bis er 2014 fristlos entlassen wurde.

Zwei Wochen vorher habe er noch 15'000 Franken Bonus versprochen bekommen. Dann sei der Rausschmiss gekommen. «Für mich kam das aus heiterem Himmel», sagte der 68-Jährige.

Die Siska warf Schifferle schliesslich 19 Handlungen vor, mit denen er sich bereichert und das Unternehmen geschädigt haben soll. Von den 19 Vorwürfen blieb allerdings nur wenig übrig. Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte ihn im Jahr 2019 lediglich noch wegen zwei einzelnen Vorwürfen.

So soll Schifferle seinen Aston Martin während Jahren auf Kosten der Firma versichert haben. Zudem beauftragte er einen Siska-Mitarbeiter, die Buchhaltung seines privaten Zahnarztes zu führen. Gemäss Anklage musste Schifferle im Gegenzug keine Zahnarztrechnungen zahlen.

Das Winterthurer Bezirksgericht sprach ihn der ungetreuen Geschäftsführung schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 800 Franken, also 144'000 Franken.

Was die Versicherung für seinen Aston Martin betrifft, sei ihm leider ein Versehen passiert, räumte Schifferle ein. Er habe nicht bemerkt, was er da unterschreibe. «Das hätte nie passieren dürfen.» Die Buchhaltungs-Leistung für den Zahnarzt habe er aber wirklich in Rechnung stellen wollen. «Das fiel aber aus dem Radar.»

In mehreren Punkten wurde der Fussballfunktionär erstinstanzlich aber auch freigesprochen, so etwa vom Vorwurf, ohne Erlaubnis seine Golfclub-Mitgliedschaft über die Firmenkasse abgerechnet zu haben, auf Firmenkosten Benzin getankt und regelmässig auf Siska-Kosten Essen gegangen zu sein.

Schifferle betonte jedoch auch vor Obergericht, dass dies alles von Siska-Firmenpatron Robert Heuberger genehmigt worden sei. Er sei während vieler Jahre dessen Vertrauensperson gewesen.

Robert Heuberger kann dazu nicht mehr befragt werden. Er starb Anfang 2021 im Alter von 99 Jahren. Am Ruder ist nun Sohn Günter, der zugleich Verwaltungsratspräsident von Radio und Tele Top ist.

Seine Anwältin betonte in ihrem Plädoyer, dass es solche mündlichen Vereinbarungen zwischen Robert Heuberger und Heinrich Schifferle nie gegeben habe. Stattdessen habe Schifferle eine «unglaubliche Selbstbedienungsmentalität» an den Tag gelegt.

Sie verlangte, dass Schifferle deutlich härter bestraft wird als mit dem ersten Urteil. Aus Zeitgründen konnte das Obergericht noch kein Urteil fällen. Es wird in den kommenden Wochen schriftlich eröffnet.

Obwohl Schifferle seit Jahren in das Strafverfahren verwickelt ist, trat er als Präsident der Swiss Football League nicht zurück und auch nicht in den Ausstand. Stattdessen wurde er 2019 für zwei weitere Jahre wiedergewählt.

Ursprünglich wollte er das Amt Ende November 2021 abgeben. Sein Rücktritt sei aber noch nicht definitiv beschlossen, sagte er nun am Dienstag vor Gericht. Schifferle ist seit 2011 Präsident der SFL.

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