Stadt Zürich

So findest du eine Stadtwohnung in Zürich

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Du willst eine Stadtwohnung? Wir haben bei der Stadt Zürich nachgefragt, wie du die besten Chancen hast.

Wohnungen
Beim Tramdepot Hard bietet die Stadt insgesamt 193 Wohnungen an. - Tsüri.ch / Isabel Brun

In diesen Tagen können sich glückliche Zürcherinnen und Zürcher über einen städtischen Mietvertrag freuen. Für die dritte Vermietungsrunde in der Wohnsiedlung Tramdepot Hard im Kreis 5 erhalten einige Bewerberinnen und Bewerber zurzeit einen positiven Bescheid.

Dabei werden weitaus mehr Interessierte leer ausgehen. Voraussichtlich im März werden sie eine Absage erhalten, nachdem alle Mietverträge dieser Etappe unterzeichnet sind.

Durchschnittlich bewerben sich tausend Personen auf eine freie städtische Wohnung, wie die Stadt auf Anfrage bekannt gibt. Die Kreativität der Bewerbenden kennt dabei keine Grenzen. Aufwendige Bewerbungsdossiers, herzerwärmende Briefe oder sogar ein selbstgebautes Modell vom Lochergut erhält die Stadt.

Wie kommst du also auch noch zu einer Stadtwohnung? Wir haben bei der Liegenschaftsverwaltung nachgefragt.

1. Wer hat überhaupt eine Chance?

Bei der Wohnungsbesichtigung bestimmt der Zufallsgenerator. Die Anzahl der Besichtigungen wird auf 30 Personen beschränkt. Wenn du dich danach bewerben darfst, gibt es klare Auswahlkriterien.

Wohnung Zürich
Durchschnittlich bewerben sich tausend Personen auf eine freie städtische Wohnung. (Symbolbild) - keystone

Die Bewerbungen müssen sämtliche Mietbedingungen erfüllen, etwa die Vorgaben zu Einkommen, Vermögen und Mindestbelegung. Zusätzlich wird die soziale Durchmischung in der Wohnsiedlung berücksichtigt.

Personen, die mit Minderjährigen zusammenleben, haben Vorrang. Auch wird darauf geachtet, wie dringend du eine Wohnung suchst, ob du Angehörige pflegst oder eigene Kinder betreust, die bereits im Quartier wohnen.

2. Was, wenn deine Mitbewohnerin auszieht oder du dich von deinem Freund trennst?

Ändert sich die Zusammensetzung des Haushalts während des Bewerbungsverfahrens so, dass diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, wird die Bewerbung nicht weiter berücksichtigt.

Machen dir die hohen Mieten in Städten Sorgen?

Auch nach dem Einzug gilt: Ändert sich der Haushalt, zum Beispiel durch eine Trennung, müssen die Vorgaben zur Belegung und zu den finanziellen Voraussetzungen weiterhin eingehalten werden.

3. Lohnt sich ein aufwendiges Bewerbungsdossier?

Zusätzliche Bewerbungsdossiers führen grundsätzlich nicht zu besseren Chancen gegenüber Bewerbenden ohne solche Unterlagen. Sie können jedoch insbesondere bei komplexeren persönlichen oder wirtschaftlichen Situationen helfen, die Umstände besser darzustellen, als dies nur über die übrigen eingeforderten Formulare möglich ist. Dadurch kann die Stadt die Situation im Einzelfall besser nachvollziehen und beurteilen.

4. Wird das Einkommen auch nach dem Einzug kontrolliert?

Nach dem Einzug gibt es keine regelmässigen Einkommenskontrollen bei einzelnen Mieterinnen und Mietern von freitragenden Wohnungen. Die Stadt überprüft die Einhaltung der 15-Prozent-Quote über anonymisierte Steuerdaten. Bei höchstens 15 Prozent aller Mietverhältnisse darf das steuerbare Einkommen höher sein als 70’000 Franken und gleichzeitig höher als das Sechsfache des Bruttomietzinses.

Dafür wird der Durchschnitt der auswertbaren Wohnungen über drei Jahre berechnet. Die Quote gilt als eingehalten, wenn der Dreijahresdurchschnitt die Vorgaben erfüllt.

Wohnung
Bei der Wohnungsbesichtigung bestimmt der Zufallsgenerator. (Symbolbild) - keystone

Einzelfallprüfungen erfolgen nur, wenn die 15-Prozent-Quote überschritten wird. Die Überprüfung der Quote erfolgt durch Liegenschaften Stadt Zürich alle zwei Jahre.

5. Wirst du rausgeworfen, wenn du nach einem Jobwechsel oder einer Beförderung zu viel verdienst?

Wenn es zur Einhaltung der 15-Prozent-Quote nötig ist, kann von betroffenen Haushalten ein Wohnungswechsel verlangt werden. Liegt das massgebende Haushaltseinkommen über 230’000 Franken, kann das Mietverhältnis ohne Ersatzangebot gekündigt werden.

Kündigungen würden mit den Haushalten mit den höchsten Einkommen beginnen. Bisher wurde aus diesem Grund keine Mietpartei gekündigt.

***

Hinweis: Dieser Artikel ist zuerst bei «Tsüri.ch» erschienen. Autor Yann Bartal ist Redaktor beim Zürcher Stadtmagazin.

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Kommentare

User #2179 (nicht angemeldet)

Ein riesiges Missbrauchspotential für die Behörden.

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