Einer Solothurnern wurde der Führerausweis entzogen, obwohl sie Cannabis auf ärztliche Verschreibung konsumiert. Vor Gericht hat sie nun verloren.
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Afrikanische Länder wie Swasiland, Uganda und Malawi prüfen eine mögliche Legalisierung der Droge für den medizinischen Gebrauch. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/EPA MTI/BEA KALLOS
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im September 2018 wurde einer Solothurnerin der Führerausweis entzogen.
  • Sie hätte eine Ausnahmebewilligung für dem Konsum von Cannabisöl vom BAG.
  • Das Gericht befand, die Polizei hätte ihr zurecht den Führerschein entzogen.

Einer Solothurnerin ist der Führerausweis zurecht vorsorglich entzogen worden. Dies obwohl sie für die ärztlich verschriebene Einnahme von Cannabisöl über eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verfügt. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Im konkreten Fall wurde die Frau im September 2018 bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei des Kantons Solothurn angehalten. Die Polizisten stellten einen Marihuanageruch im Auto fest. Zudem wies die Fahrerin Anzeichen auf, die auf den Konsum von Betäubungsmittel hinwiesen.

Der THC-Grenzwert wurde überschritten

Ein Drogenschnelltest fiel positiv aus, weshalb die Polizei der Frau den Führerausweis vor Ort abnahm. Unter den Effekten fand die Polizei zudem einen Joint.

Die Untersuchungen des im Spital abgenommenen Blutes und Urins ergaben einen Tetrahydrocannabinol-Wert (THC) von mindestens 7,7 Mikrogramm pro Liter (μg/l). Damit liegt er über dem Grenzwert von 1,5 μg/l. Dies geht aus einem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Die Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Solothurn entzog der Frau den Führerausweis vorsorglich und ordnete eine verkehrsmedizinische Untersuchung an. Gegen diesen vorsorglichen Entzug wehrte sich die Solothurnerin bis vor Bundesgericht - jedoch vergeblich.

Argument: Kiffender Sohn

Sie argumentierte, dass sie über einen einwandfreien automobilistischen Leumund verfüge und auf ihr Fahrzeug angewiesen sei. Der von der Polizei gefundene Joint gehöre ihrem Sohn, was dieser schriftlich bestätigte. Und für den Konsum des Öls gegen ihre chronischen Schmerzen habe sie eine offizielle Bewilligung.

Darüber hinaus habe ihr Hausarzt bestätigt, dass die Einnahme der Cannabisöl-Tropfen in der verschriebenen Dosis ihre Fahrfähigkeit nicht beeinflusse. Aus diesen Gründen sei der vorsorgliche Entzug unverhältnismässig und nicht nachvollziehbar.

Wie bereits die Vorinstanzen, sieht das Bundesgericht die Sache anders. Aufgrund des im Blut festgestellten THC-Gehalts sei nicht auszuschliessen, dass die Fahrfähigkeit tatsächlich beeinträchtigt war.

Die Beschwerdeführerin kann aber mit dem Einwand, dass die festgestellten Müdigkeitsanzeichen und die geröteten Augen eine Folge ihrer Krankheit seien, nichts für sich ableiten. Diese Anzeichen waren gemäss Urteil des Bundesgerichts gut eineinhalb Stunden später bei der Untersuchung im Spital nicht mehr vorhanden.

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