Die Finma kämpft um die Vertraulichkeit von Dokumenten in einem Rechtsstreit mit Bondinvestoren.
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Die Finma streitet vor Gericht mit Bondinvestoren um die Vertraulichkeit von Dokumenten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Im Rechtsstreit um die Wertloserklärung der AT1-Anleihen der Credit Suisse will die Finanzmarktaufsicht Finma laut einem Medienbericht die Veröffentlichung von wichtigen Dokumenten verhindern. Die Vertreter der Bondinvestoren hätten am Bundesverwaltungsgericht die Offenlegung dieser Dokumente verlangt. Die «Financial Times» (FT) schrieb am Donnerstag, die Finma argumentiere, dass eine Weitergabe der vertraulichen Informationen an die Beschwerdeführer das Vertrauen in die Finma erschüttern und damit einen dauerhaften Schaden für ihre Aufsichtstätigkeit verursachen könnte.

Dies schreibt die FT unter Berufung auf einen von ihr eingesehenen Brief der Finma an das Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Des Weiteren befürchte die Finma, dass die Veröffentlichung auch potenziellen Klagen gegen den Schweizer Staat Unterstützung bieten könnte. Für weiteren Unmut bei den Bondinvestoren sorgt offenbar auch der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, allen einzelnen Beschwerdeführern administrative Gebühren aufzuerlegen. So sei jeder Kläger dazu verpflichtet worden, eine Gebühr auf Basis des Werts der individuell gehaltenen AT1-Anleihen zu bezahlen.

Internationale Wellen und Klagen

Diese Gebühren reichen laut den Angaben von 200 Franken für Beschwerdeführer mit Anleihen im Wert über 10'000 Franken bis zu einer Summe von 15'000 Franken für Investoren mit AT1-Anleihen im Wert von mehr als fünf Millionen Franken. Der Gebührenansatz sei zwar von den Rechtsvertretern der Investoren angefochten worden, das St. Galler Gericht habe die Beschwerde aber abgewiesen.

Die Finma hatte die Credit Suisse im März 2023 in einer Verfügung angewiesen, im Rahmen der Notübernahme durch die UBS ihre AT1-Anleihen im Gesamtwert rund 16 Milliarden Franken vollständig zu löschen. Solche zum «zusätzlichen Kernkapital» («Additional Tier1») gezählten AT1-Anleihen können abgeschrieben werden, wenn ein Finanzinstitut in Schieflage gerät. Die Finma hatte erklärt, dass mit der Hilfestellung der öffentlichen Hand ein Ereignis eingetreten sei, das ein solches Vorgehen rechtfertige.

Die Finma-Verfügung hatte auch international hohe Wellen geworfen. Neben dem Verfahren am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen sollen laut Medienberichten verschiedene Anwaltskanzleien aus verschiedenen asiatischen Ländern in diesem Zusammenhang Klagen gegen den Schweizer Staat vor internationalen Schiedsgerichten führen. Eine Gruppe von Bondinvestoren hatte auch angekündigt, die Schweiz wegen Enteignung vor einem US-Gericht verklagen.

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