Die Volksinitiative zum kostenlosen Gebrauch des öffentlichen Verkehrs im Kanton Freiburg kommt vor das Bundesgericht.
Schweizerisches Bundesgericht Sexarbeit
Das schweizerische Bundesgericht in Lausanne muss immer öfter das gesprochene Strafmasse verkürzen. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Verschiedene Jungparteien im Kanton Freiburg haben Beschwerde erhoben.
  • Der Grosse Rat hatte eine Initiative zum kostenlosen ÖV als ungültig erklärt.
  • Der Fall kommt nun vor das Bundesgericht.

Die Volksinitiative zur Einführung eines kostenlosen öffentlichen Verkehrs im Kanton Freiburg wird ein Fall für das Bundesgericht. Verschiedene Jungparteien haben Beschwerde erhoben.

«Wir haben sie im Juni eingereicht», bestätigte der Grüne Jérémie Stöckli. Das als Folge einer Meldung des Westschweizer Radios und Fernsehens RTS am Freitag. Der Rekurs wurde eingereicht, nachdem der Freiburger Grosse Rat die Initiative für ungültig erklärt hatte.

Das Kantonsparlament war der Ansicht, der Initiativtext verletze die Bundesverfassung. Diese gehe davon aus, dass die ÖV-Benützer einen angemessenen Anteil der Kosten bezahlen müssten, was die Gratisnutzung verunmögliche.

Auch andere Kantone wollen Gratis-ÖV

Auch in anderen Kantonen geben Initiativen für den kostenlosen Gebrauch des ÖV zu reden. Das wären etwa Neuenburg oder Waadt. In der Stadt Bern wurde eine Volksinitiative für ungültig erklärt. Die Initianten zogen den Entscheid ans Regierungsstatthalteramt weiter, wo sie aber Ende Juli abblitzen.

Sollte das Bundesgericht die Freiburger Beschwerde abweisen, könnte dies ein Präzedenzfall sein für die Initiativen in den anderen Kantonen. Der Rekurs sei mit den Initiativkomitees aus Westschweizer Ebene abgesprochen worden, sage Stöckli.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

VolksinitiativeGrüneBundesgericht