Der Freiburger Staatsrat hat eine Volksinitiative für kostenlosen ÖV für ungültig erklärt. Diese verstosse gegen eine Bestimmung der Bundesverfassung.
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Ein Zug der Freiburgischen Verkehrsbetriebe – hier zwischen Freiburg und Murten. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Volksinitiative für kostenlosen ÖV ist laut dem Freiburger Staatsrat ungültig.
  • Die Ziele des Begehrens seien zwar «löblich».
  • Die Initiative verstosse aber gegen eine Bestimmung der Bundesverfassung.
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Eine im Dezember 2020 bei der Freiburger Staatskanzlei eingereichte Volksinitiative für kostenlose öffentliche Verkehrsmittel ist laut dem Staatsrat verfassungswidrig. Die Kantonsregierung beantragt dem Grossen Rat, sie für ungültig zu erklären.

Der Freiburger Staatsrat spricht zwar in seiner am Freitag veröffentlichten Botschaft von «löblichen Zielen» des Begehrens. Für die Kantonsregierung verstösst die Initiative aber gegen eine Bestimmung der Bundesverfassung.

Grosser Rat muss sich noch mit Initiative befassen

Diese besagt laut Freiburger Staatsrat: Ein angemessener Teil der Kosten des öffentlichen Verkehrs wird von den Nutzerinnen und Nutzern gedeckt. Dieser Teil könne nicht null sein, argumentiert die Regierung.

Freiburgische Verkehrsbetriebe
Ein Zug der Freiburgischen Verkehrsbetriebe. (Symbolbild) - Keystone

Die Initiative sorge auch für Probleme bei jenen Transportunternehmen, welche teilweise im Kanton Freiburg tätig seien. Wie beispielsweise die SBB und die BLS. Die Initiative stammt von verschiedenen Freiburger Jungparteien und anderen Organisationen.

Falls der Freiburger Grosser Rat die Initiative für ungültig erklärt, ist sie vom Tisch. Falls er sie hingegen für gültig erachtet, kann er noch einen Gegenvorschlag ausarbeiten.

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