Franzose lebt jahrelang von Sozialhilfe – nun muss er gehen

Simon Ulrich
Simon Ulrich

Lausanne,

Der 60-Jährige verlor seine Niederlassungsbewilligung im Wallis. Laut Bundesgericht überwiegt das Interesse der Staatskasse.

Bundesgericht
Ein Walliser Sozialhilfe-Streit gelangte bis vor Bundesgericht. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Franzose muss nach fast 40 Jahren im Wallis die Schweiz verlassen.
  • Das Bundesgericht bestätigte den Entzug seiner Niederlassungsbewilligung.
  • Grund sind hohe Sozialhilfeschulden und weitere offene Forderungen.

Ein 60-jähriger Franzose muss die Schweiz nach fast 40 Jahren im Wallis verlassen. Das Bundesgericht in Lausanne hat den Entzug seiner Niederlassungsbewilligung C bestätigt.

Grund sind hohe Schulden und jahrelange Sozialhilfeabhängigkeit, wie der «Walliser Bote» berichtet.

Der Mann kam in den 1980er-Jahren als Saisonarbeiter in die Schweiz. Mitte der 1990er-Jahre liess er sich dauerhaft im Wallis nieder.

1998 erhielt er die unbefristete Niederlassungsbewilligung. Seit Juni 2012 bezieht er jedoch ununterbrochen Sozialhilfe.

Bis Ende 2024 beliefen sich die Sozialhilfeschulden auf mehr als 262’000 Franken. Hinzu kommen laut Betreibungsregister offene Verfahren und Verlustscheine von rund 126’000 Franken.

Kanton entzog ihm die Bewilligung

Das Walliser Bevölkerungs- und Migrationsamt hatte den Mann bereits im Frühjahr 2020 verwarnt. Er erhielt ein Jahr Zeit, um Arbeit zu suchen und von der Sozialhilfe wegzukommen.

Obwohl ihm die Invalidenversicherung wieder volle Arbeitsfähigkeit attestiert hatte, unternahm er laut Behörden keine ausreichenden Schritte zur beruflichen Wiedereingliederung.

Im Mai 2025 entzog der Kanton ihm die Bewilligung und ordnete die Wegweisung an. Der Mann wehrte sich bis vor Bundesgericht.

Hast du schon einmal Sozialhilfe erhalten?

Er verwies auf gesundheitliche Probleme, darunter Depressionen, und auf sein langjähriges Privatleben im Wallis.

Das Bundesgericht bestätigte am 3. Juni 2026 die Linie der Walliser Behörden. Es wertete die jahrelange Untätigkeit als selbstverschuldet.

Das öffentliche Interesse am Schutz der Staatskasse überwiege deshalb sein Interesse, in der Schweiz zu bleiben.

Kommentare

User #3649 (nicht angemeldet)

Da wären noch ein paar andere, die aus der Presse bekannt sind und sich bei uns nicht ansatzweise integriert haben. Aber die wagt man nicht auszuweisen!

User #6394 (nicht angemeldet)

Es geht weiter so, ihr habt NEIN gestimmt. Willkommen im Schralaffenland !

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