Fluggesellschaft Swiss zahlt trotz Mega-Verspätung nicht
Eine Familie kommt mit elfstündiger Verspätung in Lissabon an. Entschädigung von der Fluggesellschaft Swiss erhält sie keine. Die Begründung der Airline hinkt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Swiss-Flug kann im September wegen eines defekten Triebwerks nicht starten.
- Dadurch kommt eine Familie mit elf Stunden Verspätung in Lissabon an.
- Die Airline weigert sich, eine Entschädigung zu zahlen.
Trotz elfstündiger Verspätung weigert sich die Fluggesellschaft Swiss, einer Familie eine Entschädigung zu zahlen. Dazu wäre sie laut einem Experten aber eigentlich verpflichtet, berichtet SRF.
Die Airline beruft sich auf einen aussergewöhnlichen und unvermeidbaren Umstand. Ein Experte zweifelt.
Der Vater der vierköpfigen Familie aus dem Berner Oberland erzählt die Geschehnisse dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».
Triebwerk kaputt
Die Familie steigt im September am Flughafen Zürich in eine Maschine, die sie per Direktflug nach Lissabon bringen soll. Das Flugzeug rollt los, dreht aber noch vor dem Start um und fährt zurück zum Gate.
Die Piloten informieren die Passagiere, dass ein Triebwerk nicht funktioniert. Das Flugzeug hebt nicht ab.
Zunächst bucht die Swiss die Familie auf einen Umsteigeflug via Amsterdam um. Aufgrund der geringen Transferzeit erwischen die vier Familienmitglieder den Ersatzflug allerdings nicht.
Schliesslich kommen sie über Frankfurt doch noch in die portugiesische Hauptstadt. Allerdings elf Stunden später als geplant.
Fluggesellschaft Swiss entschädigt Passagiere nur für Verpflegung
Den betroffenen Fluggästen zahlt die Swiss 100 Franken für zusätzliche Kosten, die für sie durch die Verspätung entstanden sind. Etwa für zusätzliche Verpflegung.
Der Vater fordert von der Swiss bei der Flugdistanz von über 1500 Kilometern aber 400 Franken Entschädigung. Seinen Anspruch begründet er mit Fluggastrechtsverordnung der EU, die auch in der Schweiz gilt.
Die Fluggesellschaft Swiss tritt auf die Forderung nicht ein. Sie erachtet die «Unregelmässigkeit als aussergewöhnlichen Umstand», teilt sie dem Vater mit.
«Dieser hätte sich auch dann nicht vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Massnahmen ergriffen worden wären.»
Experte kritisiert Swiss-Begründung
Eine Begründung, die der Fluggastrechtsexperte Simon Sommer nicht gelten lässt. Gegenüber SRF sagt er: «Ein normaler, technischer Defekt kommt im Alltag leider regelmässig vor. Das ist kein legitimer Grund, um sich von einer Entschädigungszahlung zu befreien.»
Als mögliche legitime Gründe nennt der Experte beispielsweise Vogelschlag, Hagel oder Sabotage. Das sei hier aber nicht passiert, sagt er.















