Fluggesellschaft Swiss

Fluggesellschaft Swiss zahlt trotz Mega-Verspätung nicht

Eine Familie kommt mit elfstündiger Verspätung in Lissabon an. Entschädigung von der Fluggesellschaft Swiss erhält sie keine. Die Begründung der Airline hinkt.

Fluggesellschaft Swiss
Statt in Richtung Lissabon abzuheben, blieb eine Swiss-Maschine im September am Boden. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Swiss-Flug kann im September wegen eines defekten Triebwerks nicht starten.
  • Dadurch kommt eine Familie mit elf Stunden Verspätung in Lissabon an.
  • Die Airline weigert sich, eine Entschädigung zu zahlen.

Trotz elfstündiger Verspätung weigert sich die Fluggesellschaft Swiss, einer Familie eine Entschädigung zu zahlen. Dazu wäre sie laut einem Experten aber eigentlich verpflichtet, berichtet SRF.

Die Airline beruft sich auf einen aussergewöhnlichen und unvermeidbaren Umstand. Ein Experte zweifelt.

Der Vater der vierköpfigen Familie aus dem Berner Oberland erzählt die Geschehnisse dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Triebwerk kaputt

Die Familie steigt im September am Flughafen Zürich in eine Maschine, die sie per Direktflug nach Lissabon bringen soll. Das Flugzeug rollt los, dreht aber noch vor dem Start um und fährt zurück zum Gate.

Die Piloten informieren die Passagiere, dass ein Triebwerk nicht funktioniert. Das Flugzeug hebt nicht ab.

Zunächst bucht die Swiss die Familie auf einen Umsteigeflug via Amsterdam um. Aufgrund der geringen Transferzeit erwischen die vier Familienmitglieder den Ersatzflug allerdings nicht.

Schliesslich kommen sie über Frankfurt doch noch in die portugiesische Hauptstadt. Allerdings elf Stunden später als geplant.

Fluggesellschaft Swiss entschädigt Passagiere nur für Verpflegung

Den betroffenen Fluggästen zahlt die Swiss 100 Franken für zusätzliche Kosten, die für sie durch die Verspätung entstanden sind. Etwa für zusätzliche Verpflegung.

Der Vater fordert von der Swiss bei der Flugdistanz von über 1500 Kilometern aber 400 Franken Entschädigung. Seinen Anspruch begründet er mit Fluggastrechtsverordnung der EU, die auch in der Schweiz gilt.

Findest du, die Swiss hätte die Familie für die Verspätung entschädigen müssen?

Die Fluggesellschaft Swiss tritt auf die Forderung nicht ein. Sie erachtet die «Unregelmässigkeit als aussergewöhnlichen Umstand», teilt sie dem Vater mit.

«Dieser hätte sich auch dann nicht vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Massnahmen ergriffen worden wären.»

Experte kritisiert Swiss-Begründung

Eine Begründung, die der Fluggastrechtsexperte Simon Sommer nicht gelten lässt. Gegenüber SRF sagt er: «Ein normaler, technischer Defekt kommt im Alltag leider regelmässig vor. Das ist kein legitimer Grund, um sich von einer Entschädigungszahlung zu befreien.»

Als mögliche legitime Gründe nennt der Experte beispielsweise Vogelschlag, Hagel oder Sabotage. Das sei hier aber nicht passiert, sagt er.

Kommentare

User #2417 (nicht angemeldet)

Das ganze hat System, LX duckt sich bei Entschädigungen nach EU Recht regelmässig weg. Bei Abflug in einem EU Land kann man wenigstens noch im Abflugland seine Rechte versuchen durchzusetzen, ist aber zäh und LX lässt es gern drauf ankommen. Daher hat man als Nutzer nur die Möglichkeit ein derartiges Verhalten nur duch Wahl eines anderen Anbieters zu honorieren

User #5004 (nicht angemeldet)

Eine elfstündige Verspätung rechtfertigt keine über die effektiven Kosten durch Essen und Getränke hinausgehende Zshlungen. Ein solches Nanny State Gesetz gehört abgeschafft. Denn die Kosten für diese Trostpreis Zahlungen tragen alle mit höheren Preisen mit. Wenn der Service einer Fluglinie lausig ist buche ich anderswo als über Swiss, die wie Edelweiss noch Uralt-Kästen in ihren Flotten haben. Da muss man sich über solche Pannen nicht wundern. Ich bin noch NIE mit Swiss geflogen und bin Stammkunde beil KLM.

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