Die Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisiert das am Montag vom Parlament beschlossene Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene als unverhältnismässig. Auch die Uno-Flüchtlingsorganisation UNHCR bedauert in einer Mitteilung das strenge Reiseverbot.
Notlager für Vertriebene im Jemen
Notlager für Vertriebene im Jemen - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Reiseverbot werde der schwierigen Lage zahlreicher Familien nicht gerecht, die aufgrund von Flucht und Verfolgung getrennt worden seien und in verschiedenen Schengen-Staaten Zuflucht gefunden hätten, schreibt das UNHCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein in einer Mitteilung vom Montagabend.

Die neue Regelung verschlechtere die Rechtsstellung der Betroffenen weiter. Das UNHCR hofft laut eigenen Angaben, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) den verbleibenden Gesetzesspielraum auf Verordnungsebene nutze und in dringenden humanitären Fällen eine Auslandsreise erlauben werde.

Auch die Flüchtlingshilfe (SFH) fordert vom Bundesrat, in den Ausführungsbestimmungen nun keine weiteren Einschränkungen vorzunehmen. Die geltenden Ausnahmemöglichkeiten müssten vielmehr zwingend beibehalten und ergänzt werden.

Aus Sicht der SFH ist dieses Reiseverbot unvereinbar mit den verfassungs- und völkerrechtlich geschützten Grundrechten, etwa der Bewegungsfreiheit und dem Recht auf Familienleben. Die Verschärfung sei unnötig, seien doch schon heute Auslandsreisen für vorläufig Aufgenommene bewilligungspflichtig und nur unter strengen Bedingungen erlaubt.

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