Sauna-Spanner darf Nacktbilder trotz Anzeige behalten
Nach einem Spannervorfall in einer Leipziger Sauna setzen sich die betroffenen Frauen zur Wehr. Vergeblich.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Spanner behält Nacktbilder trotz einer Anzeige.
- Die Leipziger Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein.
- Grund: Die Sauna gilt nicht als höchstpersönlicher Bereich.
Eigentlich wollen zwei Freundinnen in einer Sauna in Leipzig (D) nur entspannen – bis plötzlich ein Spanner auftaucht: Der Mann filmt die beiden entblössten Frauen mit seinem Handy.
Umgehend alarmieren die jungen Saunagängerinnen die Polizei. Noch vor Ort zeigt sich der Spanner geständig, berichtet das Newsportal «Tag24».
Die Frauen erstatten daraufhin Anzeige der Polizei. Mit der Folge, dass der Beschuldigte sein Handy mit den Nacktaufnahmen abgeben muss. Doch nicht lange ...
Spanner kriegt das Handy zurück
Im August stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren zum Spannervorfall im Juli ein. Der geständige Spanner erhält sein Handy zurück – samt der Nacktaufnahmen!
Zwar sei das Verhalten des Beschuldigten «unstreitig als in erheblichem Masse moralisch verwerflich zu betrachten», so die Staatsanwaltschaft.
Aber: Bei Vorfall handelt es sich um keine Straftat, gegen die Anklage erhoben werden könne.
Sauna gilt nicht als privater Bereich
Grund: Die Sauna gilt als öffentlich zugänglicher Bereich.
Bildaufnahmen sind aber nur bei einer «Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches» strafbar. Also etwa die eigene Wohnung oder eine Garderobe – nicht aber eine Sauna.



















