Experte fordert: Sperrt weniger Menschen wegen offener Bussen ein!

Simon Ulrich
Simon Ulrich

Bern,

Noch nie waren so viele Menschen in Schweizer Gefängnissen wie Anfang 2026. Ein Strafvollzugsexperte fordert statt Ersatzhaft mehr gemeinnützige Arbeit.

Gefängnis
Die Zahl der Inhaftierten in der Schweiz hat Anfang Jahr einen neuen Höchststand erreicht. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ende Januar 2026 sassen 7119 Personen in Haft, die Auslastung lag bei 97 Prozent.
  • Ein Strafvollzugsexperte sagt: Volle Gefängnisse haben mehrere strukturelle Ursachen.
  • Er fordert mehr gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafen.

Die Schweizer Gefängnisse sind so voll wie nie: Ende Januar 2026 sassen 7119 Personen in Haft, die Auslastung lag bei 97 Prozent.

Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger nennt im Interview mit SRF vier Hauptgründe: Das Bevölkerungswachstum, mehr Kriminalität von Personen ohne Niederlassungsbewilligung, vermehrte Straffälligkeit im Asylbereich sowie längere Freiheitsstrafen und Massnahmen seit der stärkeren Fokussierung auf Rückfallvermeidung.

Kurzfristig könne man zwar zusätzliche Haftplätze schaffen, sagt Brägger. Doch Containerlösungen seien «nur ein Tropfen auf den heissen Stein» und für längere Haft nicht rechtskonform.

Selbst unbezahlte Bussen füllen die Gefängnisse

Entscheidend sei deshalb auch, weniger Menschen einzusperren – insbesondere bei unbezahlten Geldstrafen oder Bussen. Diese führten zurzeit zu Ersatzfreiheitsstrafen und belegten jährlich 350 bis 400 Vollzugsplätze.

Brägger fordert deshalb mehr gemeinnützige Arbeit für Menschen, die Geldstrafen nicht bezahlen können. Viele Betroffene lebten am Existenzminimum; bei ihnen lasse sich das Geld auch über Betreibungen nicht eintreiben.

Braucht es mehr gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafen?

Gemeinnützige Arbeit sei nicht nur sinnvoller, sondern auch deutlich günstiger: Ein Tag im Ersatzfreiheitsvollzug koste 200 bis 300 Franken, gemeinnützige Arbeit nur 40 bis 50 Franken.

Brägger zerlegt den Glauben an die Abschreckung

Dafür müsste allerdings das Strafgesetzbuch angepasst werden, weil gemeinnützige Arbeit nach der Umwandlung in eine Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr möglich ist.

Den Einwand, dadurch verliere die Strafe ihre abschreckende Wirkung, weist Brägger zurück: «Die Annahme, dass Strafen eine abschreckende Wirkung haben, ist ein Wunschgedanke.»

Entscheidend sei nicht die Härte der Sanktion, sondern die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden.

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Kommentare

Meinungsfreiheit

In anderen Ländern sind auch mehrere Verbrecher in einer Zelle. Wieso nicht in der Schweiz? Weil Schweizer Gefängnisse Hotels sind.

User #5333 (nicht angemeldet)

Mein Ja steht felsenfest.

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