Eritreer können B-Ausweis ohne Botschaftspapiere beantragen

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Beantragung eines B-Ausweises in der Schweiz wird für eritreische Staatsangehörige erleichtert. Sie brauchen künftig keine heimatlichen Papiere mehr.

    B-Ausweis
    Eritreer die in ihrem Heimatland für die Beschaffung von Papieren ein Reueschreiben unterzeichnen müssen, können jetzt in der Schweiz ohne heimatliche Papiere den B-Ausweis beantragen. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Vorläufig aufgenommene Geflüchtete aus Eritrea können in der Schweiz künftig ohne heimatliche Papiere einen B-Ausweis beantragen.
    • Rund 2000 vorläufig Aufgenommene profitieren von der geänderten Praxis.
    • Die Ausnahme gilt nur, wenn Eritreas Vertretung ein Reueschreiben verlangt.

    Vorläufig aufgenommene Geflüchtete aus Eritrea können in der Schweiz künftig ohne Unterlagen ihrer heimatlichen Botschaft einen B-Ausweis beantragen. Das Vorgehen stützt sich auf einen Grundsatzentscheid des Bundesgerichts.

    Die Praxisänderung betreffe rund 2000 Personen, bestätigte das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Meldung der «NZZ am Sonntag».

    Die Zeitung berichtete, dass vorläufig aufgenommene Eritreerinnen und Eritreer bei ihrer Botschaft ab sofort keine heimatlichen Papiere mehr beantragen müssten. Diese haben sie bisher benötigt, um ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung einzureichen.

    Demonstration
    Im November 2023 wurde vor dem Bundeshaus gegen die Passbeschaffungspflicht für Eritreer demonstriert. Diese wurde nun abgeschafft. - keystone

    SEM-Direktor Vincenzo Mascioli habe die Staatspolitische Kommission des Nationalrats schriftlich über diese Praxisänderung in Kenntnis gesetzt. Diese Erleichterung geht auf ein Bundesgerichtsurteil von vergangenem November zurück, wie aus dem Schreiben hervorgeht.

    Die Ausnahme bezieht sich gemäss SEM nicht auf alle eritreische Staatsangehörige. Nur auf die, bei denen bei der Beantragung von Papieren in ihrem Herkunftsland die Unterzeichnung eines Reueschreibens verlangt wird.

    Nach Angaben des SEM ist die Regel auf Angehörige anderer Staaten nicht anwendbar. Und hat auf den Familiennachzug «praktisch keine Auswirkungen».

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