Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen nur noch nach Gutachten möglich
Seit Jahren gibt es rund um Tempo-30-Zonen Zoff. Nun erschwert der Bundesrat Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen.

Städte und Gemeinden können Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen bald nur noch nach Einholung eines Gutachtens beschliessen.
Das hat der Bundesrat beschlossen. Das Gutachten soll nachweisen, dass Temporeduktionen nicht zu unerwünschtem Ausweichverkehr in Quartieren führen.
Auf den 1. Oktober dieses Jahres passt die Landesregierung die Signalisationsverordnung entsprechend an, wie sie am Mittwoch mitteilte. Den Entscheid zu dieser Gutachten-Pflicht traf der Bundesrat, nachdem dieser Vorschlag in einer Vernehmlassung auf ein gutes Echo stiess.
Hingegen verzichtet der Bundesrat darauf, von den Städten und Gemeinden zu verlangen, dass sie bei der Sanierung von Hauptstrassen mit zu viel Lärmemissionen innerorts primär auf sogenannte Flüster-Strassenbeläge setzen müssen. Dieser Vorschlag war laut Bundesrat in der Vernehmlassung stark umstritten.
Mit der Änderung der Signalisationsverordnung reagiert der Bundesrat auf eine 2024 vom Parlament überwiesene Motion von Peter Schilliger (FDP/LU). Er forderte in seinem Vorstoss prinzipiell Tempo 50 innerorts.






