Vechigen BE: Hecken zurückschneiden – Frist läuft bis Ende Oktober
Die Gemeinde Vechigen BE ruft Grundeigentümer auf, Hecken und Bäume bis 31. Oktober 2026 zurückzuschneiden. Sonst folgt der Rückschnitt auf ihre Kosten.

Es ist erstaunlich, wie schnell Bäume, Hecken und Sträucher wachsen können!
Wir bitten alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, das Lichtraumprofil einzuhalten. Damit tragen Sie dazu bei,- die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten,- Verkehrsunfälle aufgrund unübersichtlicher Stellen zu vermeiden,- saubere und schneefreie Gehwege zu ermöglichen,- die Kehrichtabfuhr sicherzustellen,- Wege und Strassen für Rettungsfahrzeuge freizuhalten.
Was muss beachtet werden?
Der Strassenraum muss über Fuss- und Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m, über der Fahrbahn bis zu einer Höhe von 4,50 m und seitlich der Fahrbahn bis zu einem Abstand von 0,50 m freigehalten werden.
Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen, Spiegeln und Signalisationen darf nicht beeinträchtigt werden. Bei unübersichtlichen Stellen (Ausfahrten, Kurven) ist ein ausreichender Sichtbereich freizuhalten.
Alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden gebeten, die Abstände zu prüfen und den notwendigen Rückschnitt bis spätestens 31. Oktober 2026 vorzunehmen. Bei Missachtung wird der erforderliche Rückschnitt auf Kosten der pflichtigen Person veranlasst (Ersatzvornahme).
Zusätzlich ist die generelle Brut- und Aufzuchtzeit vom 1. März bis Ende September zu beachten. Radikale Rückschnitte und Rodungen sind während dieser Zeit verboten.











