Gegen einen ukrainischen Waffenhändler wird ein Einreiseverbot von 15 Jahren verhängt. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde nicht eingetreten.
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Ein Waffenhändler zeigt eine Pistole. (Symboldbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Waffenhändler Leonid Minin darf für 15 Jahre definitiv nicht in die Schweiz einreisen.
  • Der Bundesrat hatte die Sperre verhängt, das Bundesgericht bestätigt diese nun.

Der Bundesrat hat im November gegen den internationalen Waffenhändler Leonid Minin ein Einreiseverbot von 15 Jahren aus Gründen der inneren und äusseren Sicherheit bestätigt. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde gegen diesen Entscheid nicht eingetreten.

Wie das Bundesgericht in einem heute Donnerstag publizierten Urteil festhält, ist eine Beschwerde gegen Beschlüsse des Bundesrats nicht möglich.

Einreisesperre im Mai 2014

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hatte die Einreisesperre im Mai 2014 verhängt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bestätigte diesen Entscheid. Leonid Minin zog die Sache vor den Bundesrat, der im gleichen Sinne entschied.

Ebenfalls nicht eingetreten ist das Bundesgericht auf den Antrag des Waffenhändlers auf Einsicht in das gesamte über ihn geführte Dossier in dieser Sache. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hatte das Ansinnen im September 2017 abgewiesen. (2C_1155/2018 vom 07.01.2019)

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