Der Winzer Dominique Giroud hatte vor Bundesgericht Beschwerde gegen die Steuereinschätzung seiner Firma eingereicht. Doch das Gericht gab den Behörden recht.
Dominique Giroud in den Reben.
Das Bundesgericht gab der Steuerverwaltung des Kantons Wallis im Fall Dominique Giroud recht. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Walliser Steuerbehörden haben die Firma von Dominique Giroud zurecht eingeschätzt.
  • Das Bundesgericht hat die Klage des Winzers abgelehnt.
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Die Steuerverwaltung des Kantons Wallis hat für die Jahre 2010 bis 2014 zu Recht eine Einschätzung für die Firma Barwerttafeln des Winzers Dominique Giroud vorgenommen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Wallisers abgewiesen.

In den betreffenden Jahren hiess das Unternehmen noch Giroud Vins SA. Im Juli 2016 erhielt es einen neuen Namen und einen neuen Firmensitz in Genf.

Für die umstrittene Steuerperiode gab Giroud für drei Jahre einen Gewinn zwischen rund 200 und 96'000 Franken an. Für die Jahre 2012 und 2013 deklarierte er einen Verlust von rund 324'000 und 3,69 Millionen Franken.

Die Walliser Steuerverwaltung wollte diese Angaben mit einer genauen Prüfung kontrollieren und verlangte Zugang zu umfassenden Unterlagen. Giroud kooperierte jedoch nicht mit der Verwaltung, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor geht.

Der Winzer liess mehrere von der Verwaltung gesetzte Termine ungenutzt verstreichen. Im September 2016 übergab er den zur Kontrolle erschienenen Steuerexperten einen Polizeirapport vom März 2016. Gemäss diesem Bericht, war es zu einem Diebstahl auf dem Gut gekommen. Erwähnt wurde darin auch eine externe Speicherplatte, die gestohlen worden sei.

Giroud habe den Steuerexperten erklärt, dass sich auf dem Speichermedium die erbetenen Daten befunden hätten, führt das Bundesgericht in seinem Urteil aus.

Die Steuerverwaltung gewährte Giroud danach eine letzte Frist zur Lieferung der gewünschten Unterlagen. Eine Verlängerung derselben lehnte sie ab und schritt zur Steuereinschätzung.

Bereits 2009 Ungereimtheiten

Die kantonale Rekurskommission wies das Rechtsmittel von Giroud dagegen ab. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt. Es hält fest, dass die Bedingungen für eine Einschätzung erfüllt waren. Es verweist dabei auch darauf, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung bereits für das Jahr 2009 die Angaben Girouds überprüft hatte.

Auch an der Höhe der eingeschätzten Gewinne für die fünf Steuerjahre hat das Bundesgericht nichts auszusetzen. Weil die Rüge nicht ausreichend begründet wurde, ist das Bundesgericht nicht darauf eingetreten. Wie hoch die zu bezahlende Steuern für Giroud nun ausfallen, geht aus dem Urteil nicht hervor.

Der Walliser Winzer war in den letzten Jahren wegen seiner Steuern und weiterer Vorkommnisse in zahlreiche Prozesse verwickelt. Zuletzt verurteilte ihn das Bezirksgericht Sitten wegen Steuerdelikten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten.

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