Von der grossen Rückholaktion zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 muss das EDA wegen teilweise unbeglichener Rechnungen 210'000 Franken abschreiben.
EDA Rückholaktion Coronavirus
Schweizer Reisende auf dem Flug von Bogota, Kolumbien, nach Zürich am Dienstag, 24. März 2020. Die Reisenden wurden wegen der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen aufgrund des weltweiten Coronavirus-Ausbruchs in einer Sondermaschine in die Schweiz zurückgeflogen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Passagiere mussten bei der Rückholaktion 80 Prozent der Kosten übernehmen.
  • Das EDA hat rund 7100 Rechnungen über einen Betrag von etwa 7,5 Mio. Franken versandt.

Das Aussendepartement EDA muss 210'000 Franken der Corona-Rückholaktion abschreiben. Zu Beginn der Pandemie wurden im Frühling 2020 über 7000 im Ausland gestrandete Personen in 35 Flügen in die Schweiz zurückgeholt. Die Passagiere mussten bei dieser grössten Rückholaktion in der Geschichte der Schweiz 80 Prozent der Kosten übernehmen, den Rest zahlte der Bund.

Das EDA muss nun 210'000 Franken abschreiben, weil ein Teil der Rechnungen nicht beglichen wurde. Dies teilte EDA-Sprecher Pierre-Alain Eltschinger am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Er bestätigte damit einen Bericht des «Blick».

Das EDA hat laut Eltschinger insgesamt rund 7100 Rechnungen über einen Betrag von etwa 7,5 Millionen Franken versandt. Davon haben die Passagiere rund 6,9 Millionen Franken zurückbezahlt. Die unbezahlten Rechnungen betragen demnach 570'000 Franken.

Neben den abgeschriebenen Rechnungen gibt es gemäss EDA noch pendente Fälle im Umfang von 360'000 Franken - dabei handelt es sich um 392 offene Rechnungen. Diese sind entweder Inkassofälle, für die inzwischen die Eidgenössische Finanzverwaltung zuständig ist, oder Fälle, bei denen mit dem EDA Ratenzahlungen vereinbart wurden. 230 Rechnungen (für insgesamt 210'000 Franken) mussten unter anderem abgeschrieben werden, weil die Schuldnerinnen und Schuldner nicht auffindbar oder insolvent waren.

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