EDA

Souveränität der Schweiz bleibt laut EDA gewährleistet

Keystone-SDA
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Bern,

Das neue Vertragspaket zwischen der EU und der Schweiz Bilaterale III werde die bestehenden Befugnisse des Schweizer Parlaments und des Volks nicht verändern. Das sagt das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zu Aussagen, es sei aufgrund der Bilateralen III mit einem Verlust von Demokratie zu rechnen.

EU Schweiz
Die Fahnen der EU und der Schweiz. - keystone

«Die Schweiz entscheidet weiterhin völlig unabhängig darüber, ob sie einen neuen Rechtsakt der EU übernimmt oder nicht. Ihre Souveränität bleibt somit vollumfänglich gewahrt», teilte das EDA der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mit.

Es sei wichtig zu betonen, dass es keine «automatische» Übernahme von Rechtsakten der EU geben werde. Jede Übernahme eines Rechtsakts der EU in ein betroffenes Abkommen müsse von der Schweiz gemäss den üblichen nationalen Verfahren für die Genehmigung internationaler Verträge genehmigt werden.

Grundsätzlich liege die Zuständigkeit für die Genehmigung internationaler Verträge bei der Bundesversammlung. Es sei denn, ein Gesetz oder ein Vertrag habe diese Zuständigkeit an den Bundesrat delegiert, der sie unter bestimmten Voraussetzungen an ein Departement oder ein Amt weiter delegieren könne.

Im vorliegenden Fall enthielten die Abkommen keine Aussagen zu dieser internen Zuständigkeit, so dass das Schweizer Recht bestimme, wer in der Schweiz zuständig sei.

Die Genehmigung der Übernahme eines Rechtsakts der EU in ein betroffenes Abkommen unterliegt dem fakultativen Referendum, wenn die in der Schweizer Verfassung vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind, heisst es seitens des EDA weiter. Dies wäre der Fall, wenn der übernommene Rechtsakt wichtige Bestimmungen enthält, die Rechtsvorschriften festlegen, oder wenn seine Umsetzung die Verabschiedung von Bundesgesetzen erfordert.

Das EDA wurde von der Nachrichtenagentur Keystone-SDA aufgrund einer Aussage eines SVP-Mitglieds von Pro Schweiz kontaktiert. Er behauptete unter anderem, dass das Vertragspaket Schweiz-EU und das damit verbundene europäische Recht einen klaren Grundsatz einführen würden: Die Schweiz würde die Entscheidungen aus Brüssel umsetzen, selbst wenn letztere den demokratischen Entscheidungen der Schweiz widersprächen.

Kommentare

User #5206 (nicht angemeldet)

Wird dann die E-ID und der Digitale Franken bei uns zur Pflicht? Stehen wir dann auch unter dem Schutz der AMLA?

User #3861 (nicht angemeldet)

Die Schweiz kann selber entscheiden, jedoch nur noch unter einem Damoklesschwert. Das EDA erzählt hier nur was sie gerne erzählen wollen. Warum gibt der Bund nicht eine ehrliche und komplette Liste der Nachteile hersaus, die es bei einem Ja gäbe. Das wäre wenigstens eine faire Geste der Bevölkerung gegenüber und das würde ich von einer ehrlichen Demokratie auch erwarten

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