Der Bundesrat will mehr Möglichkeiten bei friedensfördernden Einsätzen der Armee. Er hat am Freitag das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, bis im Oktober eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen.
Soldaten der KFOR.
Soldaten der KFOR. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Konkret möchte der Bundesrat neu die Kompetenz erhalten, in Eigenregie bis zu zehn bewaffnete Armeeangehörige zu entsenden, wenn dies für die Sicherheit eines Friedenseinsatzes nötig ist, wie er mitteilte.

Zudem sollen Einsätze unter bestimmen Bedingungen auch ohne Mandat der Uno oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) möglich sein, etwa wenn die Schweiz in einem Konflikt vermittelt.

Für die beiden Neuerungen ist eine Teilrevision des Militärgesetzes notwendig. Der Bundesrat hatte im Jahr 2020 das VBS sowie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, Empfehlungen eines Berichts zum Thema umzusetzen. Nun liess er sich über den Stand der Dinge informieren.

Mehrere Empfehlungen des Berichts können ohne Gesetzesanpassungen umgesetzt werden. Unter anderem soll es für Frauen eine spezielle «Laufbahn international» geben. Sie sollen sich also zur Offizierin ausbilden und Uno-Einsätze leisten können, ohne danach weiter Dienst tun zu müssen. Milizangehörige sollen bei Einsätzen im Ausland ausserdem Zugang zu Funktionen erhalten, die bisher Berufsmilitärs vorbehalten waren. Voraussetzung ist, dass sie sich für längere Einsätze im Ausland zur Verfügung stellen.

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