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Dietikon ZH: Autofahrer will neun Millionen Franken Entschädigung

Simon Binz
Simon Binz

Dietikon,

Ein Autofahrer, der in einem Tunnel in Dietikon ZH anhielt und deswegen eine Busse erhielt, wehrt sich vor Obergericht und fordert eine Millionen-Entschädigung.

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Ein Auto fährt durch einen Tunnel (Symbolbild). - Getty

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann hatte im November 2021 in einem Tunnel in Dietikon ZH angehalten.
  • Der Mann erhielt per Strafbefehl eine Busse und ihm wurde der Führerausweis entzogen.
  • Er wehrte sich bis vors Obergericht gegen diese Massnahen - doch es wurde nichts.

Im November 2021 hielt ein heute 38-jähriger Autofahrer zur Mittagszeit in einem Tunnel in Dietikon ZH auf dem rechten Fahrstreifen an. Offenbar ohne Grund. Der Autofahrer fuhr danach auch nicht einfach weiter, andere Autos mussten anhalten und auf die linke Spur wechseln, um zu überholen.

Dieser Fall wurde kürzlich vor dem Zürcher Obergericht behandelt und beschäftigt offenbar die Justizbehörden im bevölkerungsreichsten Kanton der Schweiz schon eine Weile. Laut Anklage wollte der Lenker nämlich ursprünglich eine 300-Franken-Busse und den Fahrausweisentzug per Strafbefehl nicht annehmen.

Hat das Obergericht richtig entschieden?

So musste sich in einer ersten Instanz das Bezirksgericht Zürich mit dem Fall auseinandersetzen. Das Urteil: Die 300-Franken-Busse wurde bestätigt. Zudem kamen jetzt 1300 Franken wegen Kosten und Gebühren hinzu.

Laut der «NZZ» gab sich der Mann aber auch mit diesem Ergebnis zufrieden und zog weiter ans Zürcher Obergericht. Dort forderte er einen Freispruch sowie neun Millionen Franken Entschädigung.

Das Obergericht fackelte nicht lange und verzichtete demnach auf eine Gerichtsverhandlung. Das Urteil wurde schriftlich gefällt. Die Busse vom Bezirksgericht wurde bestätigt, hinzu kommen 15'000 Franken an Gebühren sowie die Gerichtskosten.

Obergericht: Kein Recht auf Entschädigung

Einziger Lichtpunkt für den Mann: Das Obergericht glaubt dem Mann, dass er damals im November 2021 nicht grundlos im Tunnel angehalten habe, sondern möglicherweise auf die Kolonne vor ihm reagierte.

Was aber bleibt ist die Kritik am langen Warten: Weitergefahren sei der Beschuldigte nicht, obwohl es die Verkehrslage zugelassen hätte. Er habe so lange gewartet, bis die Autofahrer hinter ihm ihn links überholen mussten.

Übrigens: Die Forderung für die Entschädigung von 9 Millionen Franken ist zustande gekommen, weil der Beschuldigte sich schon vor dem Bezirksgericht über den Entzug des Führerausweis beschwerte. Dieser sei «für ihn sehr wichtig» und er habe dadurch einen grossen finanziellen Schaden erlitten, hiess es damals.

Das Gericht hielt fest, dass kein Anspruch auf die Millionen-Entschädigung besteht und der Führerscheinentzug nicht beim Strafverfahren geprüft werden könne. Das sei in der Kompetenz des Strassenverkehrsamtes.

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