Zürcher Obergericht spricht Ehepaar weitgehend frei
Einem Ehepaar wurde vorgeworfen, ihr Kindermädchen schikaniert zu haben. Das Zürcher Obergericht spricht es aber vom Vorwurf des Menschenhandels frei.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Zürcher Obergericht spricht ein Ehepaar vom Vorwurf des Menschenhandels frei.
- Der Ehemann wurde jedoch wegen Wucher, Drohung und sexueller Nötigung verurteilt.
- Das Paar soll ein Kindermädchen schikaniert und ausgebeutet haben.
Das Zürcher Obergericht hat am Freitag ein Ehepaar aus Südosteuropa weitgehend freigesprochen. Das Paar war angeklagt, ein Kindermädchen schikaniert und ausgebeutet zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen Menschenhandels.
Das Obergericht sprach das Paar vom Vorwurf des Menschenhandels jedoch frei. Verurteilungen gab es für den Ehemann hingegen wegen Wucher, Drohung und sexueller Nötigung.
Ehemann muss ins Gefängnis
Dafür erhält er eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten, wovon er 10 Monate absitzen muss. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken.
Die Gattin wurde einzig wegen Wuchers zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Dazu kommt eine bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 30 Franken.