Diese Neuerungen und Änderungen treten ab 1. Mai in Kraft
Am 1. Mai treten in der Schweiz einige Neuerungen in Kraft – von Notruf 142 über Asylentscheide zu Syrern bis zu mehr Lebensmittelimporten.

Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Mai treten etliche Änderungen und Neuerungen in Kraft.
- Darunter: Der Start der Notrufnummer 142 für Opfer häuslicher Gewalt.
- Und: Asylsuchende aus Syrien können wieder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden.
Die Notrufnummer 142 für Opfer von häuslicher Gewalt geht in Betrieb. Gesuche über Asylentscheide für syrische Staatsangehörige werden in der Schweiz wieder gefällt. Das sind Neuerungen, die heute am 1. Mai in der Schweiz in Kraft treten.
Opferhilfe: Am 1. Mai wird die Notrufnummer 142 für Opfer von häuslicher Gewalt aufgeschaltet. Diese telefonische Anlaufstelle soll es allen Betroffenen ermöglichen, einfacher und rund um die Uhr Hilfe zu erhalten.

Die telefonische Anlaufstelle ist Teil der nationalen Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt. Sie wurde von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider lanciert.
Sie wurde vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann entwickelt. In Zusammenarbeit mit einer breiten Allianz von Bund, Kantonen, Gemeinden und Organisationen der Zivilgesellschaft.
Rückführungen: Asylsuchende aus Syrien können wieder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Nach dem Stopp im Dezember 2024 wegen des Sturzes des Assad-Regimes folgt die Wende. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) entscheidet ab 1. Mai wieder über Gesuche.
Das SEM will wieder jedes Asylgesuch im Einzelfall prüfen. Aktuell geht das Staatssekretariat davon aus, dass nicht mehr in allen Regionen Syriens eine Situation allgemeiner Gewalt herrscht. Erstinstanzlich hängig sind derzeit 850 Gesuche.
Zollkontingent: Die inländische Eierproduktion vermag die steigende Nachfrage nicht zu decken. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, das laufende Zollkontingent 2026 für Konsumeier um 15'000 Tonnen oder 71 Prozent zu erhöhen. Dies geschah auf Antrag der Eierbranche.

Ab 1. Mai 2026 bis Jahresende sind dadurch Importe von 36'000 Tonnen Konsumeiern zum tiefen Zollansatz möglich. Das entspricht rund 240 Millionen Eiern.
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat auf den 1. Mai zudem vorübergehend bis Ende Jahr das Teilzollkontingent für die Einfuhr von Kartoffeln um 10'000 Tonnen erhöht. Die Basis-Zollkontingente umfassen rund 23'750 Tonnen.
Gesamtarbeitsvertrag: Am 1. Mai tritt die vom Bundesrat beschlossene Allgemeinverbindlicherklärung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes in Kraft. Die Änderungen betreffen die Mindestlohnansätze für Vollzeitmitarbeiter, die das 18. Altersjahr vollendet haben.
Die Spanne reicht von 3713 Franken für Ungelernte bis 5293 Franken für Angestellte mit Berufsprüfung.
Berufsbildung: Die Ausbildung zur Messerschmiedin oder Messerschmied EFZ wird angepasst. Dies geschieht, um den Anforderungen an zeitgemässe Fertigungstechniken und fachliche Spezialisierungen gerecht zu werden. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation hat die entsprechende Verordnung über die berufliche Grundbildung auf den 1. Mai hin angepasst.











