Diese Änderungen treten heute in der Schweiz in Kraft
Mehrere neue Regeln treten im August in Kraft. Hier folgt eine Übersicht mit den wichtigsten davon.

Weniger Beschwerden bei kleineren Wohnbauprojekten, griffigere Instrumente gegen grenzüberschreitende Kriminalität und strengere Handyregeln an Schulen. Ab dem heutigen Tag treten diese und weitere Gesetzesänderungen in Kraft. Ein Überblick:
ARBEIT: Die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung wird erneut von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Der Bundesrat hatte die Verlängerung angesichts der angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beschlossen. Dadurch erhielten die Unternehmen bessere Planungssicherheit. Die Verordnungsänderung gilt bis zum 31. Juli 2026.
CYBERSICHERHEIT: Mit dem Internet verbundene, drahtlose Geräte, wie Smartphones, Smartwatches oder Babyphones, müssen ab heute bessere Garantien in Bezug auf die Cybersicherheit bieten. Sie müssen den unbefugten Zugriff auf Personendaten oder die unbefugte Übertragung solcher Daten verhindern und das Risiko von Geldbetrug verringern. Auch müssen sie sicherstellen, dass die Geräte nicht von böswilligen Personen für einen Cyberangriff genutzt werden können, um einen Online-Dienst durch das massenhafte Senden von Anfragen an einen Server lahmzulegen. Die neuen Bestimmungen zur Cybersicherheit stützen sich auf die Verordnung des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) über Fernmeldeanlagen.
ERZIEHUNG: An den Nidwaldner und Aargauer Volksschulen dürfen Mobiltelefone und weitere digitale Geräte ab dem neuen Schuljahr nur noch zu Unterrichtszwecken oder im Notfall benutzt werden. Dies sehen neue Richtlinien vor, welche die beiden Kantone erlassen haben und nun in Kraft treten. Der Kanton Nidwalden begründete die neuen Regeln mit der Aussage, die Kinder und Jugendlichen nutzten in den Schulhäusern vermehrt elektronische Geräte. Das lenke sie im Unterricht ab. Die Geräte stellten auch neue Herausforderungen im sozialen Miteinander von Schülerinnen und Schülern dar.
HOLZ: Waldbesitzerinnen und -besitzer können mit der nachgelagerten Branche neu Richtpreise für Schweizer Holz festlegen. Der Bundesrat setzte den entsprechenden Artikel im ergänzten Waldgesetz auf dieses Datum hin in Kraft. Empfehlungen für Richtpreise für Rohholz werden damit auf nationaler oder regionaler Ebene möglich. Durch die Veröffentlichung von Richtpreisen soll ein marktgerechteres Angebots- und Nachfrageverhalten in der Forstwirtschaft erreicht werden. Der Holzverkauf leistet einen wesentlichen Beitrag zur Waldbewirtschaftung und damit zur Sicherung der Funktionen des Waldes. Die Regelung lehnt sich an gesetzliche Grundlagen in der Landwirtschaft an, welche bereits Richtpreise für Agrarprodukte erlauben.
Luftfahrt: Der Geltungsbereich von Vorschriften über absturzsichere Kraftstoffsysteme bei Helikoptern wird durch eine Verordnung ausgeweitet. Zudem werden Vorschriften zur Informationspflicht über den Brandschutz im Frachtraum von Flugzeugen und Helikoptern in das entsprechende Abkommen zwischen der Schweiz und der EU integriert. Ziel ist das Risiko tödlicher Unfälle zu verringern und die Sicherheit des Betriebs von mit gefährlichen Gütern beladenen Luftfahrzeugen zu erhöhen. Eine andere Verordnung betrifft die neue Privatpilotenlizenz für Tragschrauber. Sie legt fest, welche Anforderungen die Pilotinnen und Piloten erfüllen müssen – zum Beispiel das Mindestalter oder die Flugerfahrung. Um die Sicherheit in der Luft zu erhöhen, sieht eine weitere Verordnung Anpassungen der Massnahmen in der Luftfracht und -post sowie in der Zertifizierung des Sicherheitspersonals an Flughäfen vor.
Terrorismus: In der Schweiz treten neue Bestimmungen für eine vertiefte europäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terror und grenzüberschreitender Kriminalität in Kraft. Die Anpassungen ermöglichen den automatisierten Abgleich von Fingerabdruckdaten und den Zugriff auf Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten im Rahmen der sogenannten Prümer Zusammenarbeit. Der Prümer Vertrag ist ein Abkommen unter Mitgliedstaaten der EU, das den Informationsaustausch verbessern soll, um Kriminalität effizienter zu bekämpfen. National- und Ständerat stimmten 2021 der Teilnahme der Schweiz oppositionslos zu. Weitere Bestimmungen sollen im Januar 2027 in Kraft treten.
Wohnen: Naturschutz-, Heimatschutz- und Denkmalpflegeorganisationen können bei gewissen Wohnbauprojekten keine Beschwerde mehr gegen Verfügungen von kantonalen oder Bundesbehörden einreichen. Es geht um Wohnbauten von weniger als 400 Quadratmetern Geschossfläche innerhalb von Bauzonen – es sei denn, diese befinden sich beispielsweise innerhalb von Ortsbildern von nationaler Bedeutung oder in Biotopen. Die eidgenössischen Räte stimmten der entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz im vergangenen September zu.