Die Post hat einen Mitarbeiter verklagt, weil er insgesamt 60 Päckli geklaut hat. Er wurde zu einer saftigen Busse verurteilt.
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Beklaut wurde das Paketzentrum in Härkingen SO. Es ist das grösste der Schweiz. (Symbolbild) - Nau.ch / Werner Rolli

Das Wichtigste in Kürze

  • In Härkingen SO hat ein Mitarbeiter des Postzentrums über drei Monate 60 Pakete entwendet.
  • Nun musste sich der 30-jährige Deutsche vor Gericht verantworten.
  • Er wurde schuldig gesprochen – und muss eine Busse von 19'000 Franken zahlen.
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Ein Mitarbeiter des Postzentrums in Härkingen SO hat sich kürzlich vor Gericht verantworten müssen. Der Vorwurf: Der 30-jährige Deutsche soll vor zwei Jahren mehrere Pakete im Verteilzentrum entwendet haben, anstatt sie wie vorgesehen weiterzuleiten. Er von Anfang an geständig gewesen, sagt sein Anwalt gegenüber «Argovia Today».

Besonders bemerkenswert ist dieser Fall aber, weil der Angestellte die gestohlenen Waren nicht zu Geld machen wollte. Vielmehr scheint es so, als hätte er sie einfach für sich behalten wollen. Er nahm über drei Monate hinweg jeden Tag etwa ein Päckli mit.

Die insgesamt 60 gestohlenen Artikel wurden bei einer Durchsuchung seines Hauses in einem Spielschrank gefunden. Es handelte sich vor allem um neue Handys.

Die Post verlor Päckli im Wert von 46'000 Franken

Der Wert der gestohlenen Waren beläuft sich auf beachtliche 46'000 Franken. Eine Summe, die das Ausmass des Diebstahls unterstreicht und die Schwere des Vergehens verdeutlicht. Das Gerichtsverfahren gegen den Postmitarbeiter ist nun abgeschlossen und das Urteil gefällt worden.

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Ein Post-Mitarbeiter hat 60 Päckli vom Verteilszentrum in Härkingen SO geklaut. (Archivbild)
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Die Artikel waren insgesamt beachtliche 46'000 Franken wert. (Archivbild)
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Es handelte sich hauptsächlich um neue Handys. Weiter verkauft wurde aber nichts. (Archivbild)
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Nun muss der 30-jährige Deutsche die Post mit einer hohen Busse entschädigen. (Archivbild)

Der Langfinger ist wegen gewerbsmässigen Diebstahls schuldig gesprochen. Und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Die Post muss er zudem mit einer Busse von knapp 19'000 Franken entschädigen.

Dieb bleibt in der Schweiz

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Arbeitsstelle wurde dem Angeklagten aber bereits vor einem Jahr gekündigt. Post-Sprecherin Jacqueline Bühlmann sagt, dass dies in solchen Fällen grundsätzlich fristlos erfolge. «Wir dulden keine Diebstähle oder andere Straftaten.»

Sollte Mitarbeitern für Diebstahl fristlos gekündigt werden?

Heute hat der 30-Jährige einen neuen Job in einer Papierfabrik finden können. Er wollte auf keinen Fall zurück nach Deutschland.

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