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Deutscher fordert 2,4-Milliarden Franken von Schweiz

Samantha Reimer
Samantha Reimer

Bern,

Ein deutscher Antragsteller forderte 2,4 Milliarden Franken Verrechnungssteuer zurück. Die Schweiz stoppte die gigantische Auszahlung wegen formaler Fehler.

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Mit der Verrechnungssteuer-Reform sollen Bund, Kantone und Unternehmen Zinskosten einsparen. (Symbolbild) - Keystone

Ein beispielloser Fall erschütterte 2024 die Schweizer Steuerbehörden. Ein deutscher Antragsteller verlangte die Rückerstattung von 2,4 Milliarden Franken Verrechnungssteuer.

Das entspricht Kapitalerträgen von fast 7 Milliarden Franken, wie «Focus» berichtet. Ob hinter dem Antrag eine Einzelperson oder ein Unternehmen steckt, bleibt ungeklärt.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung verweist auf das Steuergeheimnis und gibt keine weiteren Details preis.

Manuelle Kontrolle verhindert Milliarden-Auszahlung

Zunächst schien der Antrag vollständig und korrekt. Doch eine automatisierte Risikoanalyse sowie die manuelle Prüfung durch einen Mitarbeiter deckten Fehler auf.

Das Onlineformular war fehlerhaft ausgefüllt, Teile der Ansprüche waren nicht gerechtfertigt oder bereits verfallen, so «Focus». Die Eidgenössische Steuerverwaltung erklärte, dass der Antragsteller die geforderten Angaben nicht vollständig und korrekt gemeldet habe.

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Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in Bern. - Google Maps

Formale Fehler und verfallene Ansprüche führten zur Ablehnung. Die Auszahlung wurde in letzter Minute gestoppt.

Abkommen zwischen Schweiz und Deutschland

Die Rückforderung der Verrechnungssteuer ist grundsätzlich möglich. Grundlage dafür ist ein Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland.

Ausländische Antragsteller können dabei in der Schweiz einbehaltene Steuern teilweise zurückfordern. Für Deutschland liegt die Rückerstattungsquote bei maximal 20 Prozent, wie «Focus» berichtet.

Hattest du schon einmal Probleme mit der Verrechnungssteuer?

Ob der Antragsteller tatsächlich Anspruch auf die gesamte Summe gehabt hätte, liess die Steuerverwaltung offen. Die Rückerstattung ist an strenge formale und materielle Voraussetzungen gebunden.

Verrechnungssteuer als Sicherungsinstrument

Die Verrechnungssteuer beträgt in der Schweiz 35 Prozent auf Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen. Sie soll Steuerhinterziehung verhindern und wird bei korrekter Deklaration zurückerstattet.

Für ausländische Antragsteller gelten die Regeln der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung erläutert.

Der spektakuläre Fall zeigt, wie wichtig korrekte und fristgerechte Angaben bei der Rückforderung sind.

Kommentare

User #1392 (nicht angemeldet)

Wie kann das sein ,das man in unserem Land, einfach mal so 2,4 Milliarden vordern und auch noch zahlen will! Was habt ihr da für Angestellte? Oder was für ein System!

User #2945 (nicht angemeldet)

Die Mafia muss ja auch bezahlt werden. In der EU kassieren sie kräftig an Agragsubventionen ab, und obwohl bekannt dass illegal, läuft es weiter. Der Agarpolitiker in der EU kassiert mit, drum läufts weiter (Doku: Europas dreckige Ernte). und zu so einem korrupten Gebilde wollen Schweizer dazu??

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