Deutscher fordert 2,4-Milliarden Franken von Schweiz
Ein deutscher Antragsteller forderte 2,4 Milliarden Franken Verrechnungssteuer zurück. Die Schweiz stoppte die gigantische Auszahlung wegen formaler Fehler.

Ein beispielloser Fall erschütterte 2024 die Schweizer Steuerbehörden. Ein deutscher Antragsteller verlangte die Rückerstattung von 2,4 Milliarden Franken Verrechnungssteuer.
Das entspricht Kapitalerträgen von fast 7 Milliarden Franken, wie «Focus» berichtet. Ob hinter dem Antrag eine Einzelperson oder ein Unternehmen steckt, bleibt ungeklärt.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung verweist auf das Steuergeheimnis und gibt keine weiteren Details preis.
Manuelle Kontrolle verhindert Milliarden-Auszahlung
Zunächst schien der Antrag vollständig und korrekt. Doch eine automatisierte Risikoanalyse sowie die manuelle Prüfung durch einen Mitarbeiter deckten Fehler auf.
Das Onlineformular war fehlerhaft ausgefüllt, Teile der Ansprüche waren nicht gerechtfertigt oder bereits verfallen, so «Focus». Die Eidgenössische Steuerverwaltung erklärte, dass der Antragsteller die geforderten Angaben nicht vollständig und korrekt gemeldet habe.

Formale Fehler und verfallene Ansprüche führten zur Ablehnung. Die Auszahlung wurde in letzter Minute gestoppt.
Abkommen zwischen Schweiz und Deutschland
Die Rückforderung der Verrechnungssteuer ist grundsätzlich möglich. Grundlage dafür ist ein Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland.
Ausländische Antragsteller können dabei in der Schweiz einbehaltene Steuern teilweise zurückfordern. Für Deutschland liegt die Rückerstattungsquote bei maximal 20 Prozent, wie «Focus» berichtet.
Ob der Antragsteller tatsächlich Anspruch auf die gesamte Summe gehabt hätte, liess die Steuerverwaltung offen. Die Rückerstattung ist an strenge formale und materielle Voraussetzungen gebunden.
Verrechnungssteuer als Sicherungsinstrument
Die Verrechnungssteuer beträgt in der Schweiz 35 Prozent auf Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen. Sie soll Steuerhinterziehung verhindern und wird bei korrekter Deklaration zurückerstattet.
Für ausländische Antragsteller gelten die Regeln der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung erläutert.
Der spektakuläre Fall zeigt, wie wichtig korrekte und fristgerechte Angaben bei der Rückforderung sind.