Chat

Deplatzierter Chat: Fristlose Kündigung eines Polizisten aufgehoben

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Lausanne,

Das Bundesgericht erachtet die Aufhebung der fristlosen Kündigung eines Polizisten durch das Genfer Kantonsgericht als zulässig.

Whatsapp
WhatsApp auf einem Smartphone. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht erachtet die Aufhebung einer Kündigung eines Polizisten als zulässig.
  • Der Mann war an einer Whats-App-Chatgruppe mit rassistischem Inhalt beteiligt.

Der Aspiranten-Ausbilder der Polizei hatte sich an einem Abend an einem WhatsApp-Gruppenchat mit Schülern beteiligt. Der Chat enthielt rassistische Nachrichten und solche mit sexuellem Bezug.

Das Genfer Kantonsgericht kam in einem Urteil vom April vergangenen Jahres zum Schluss, dass die fristlose Kündigung des Unteroffiziers durch die Stadt Genf unverhältnismässig gewesen sei.

Es entschied, dass der Mann wieder eingestellt werden müsse. Die Stadt könne andere Massnahmen ergreifen, beispielsweise Disziplinarmassnahmen oder die Zuweisung anderer Aufgaben.

Bundesgericht stützt Entscheid

Das Bundesgericht stützt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil den Entscheid des Kantonsgerichts und weist die Beschwerde der Stadt Genf ab. Laut den Lausanner Richtern darf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nur unter restriktiven Bedingungen ausgesprochen werden.

Schweizerisches Bundesgericht
Yves Donzallaz (parteilos) tritt nicht mehr für das Präsidentenamt des Bundesgerichts an, während François Chaix (FDP) als Nachfolger vorgeschlagen wurde. (Symbolbild) - keystone

Das Kantonsgericht habe bei seinem Entscheid alle wichtigen Aspekte berücksichtigt. Wie die Vorinstanz geht das Bundesgericht von einem schweren Fehlverhalten des Ausbilders aus. Es erachtet es aber nicht als willkürlich, wenn das Kantonsgericht mit Blick auf die gesamten Umstände schliesse, dass die fristlose Kündigung unverhältnismässig sei.

Das Kantonsgericht wertete die entgleiste Beteiligung am Chat als einzelnes Ereignis während der seit 2002 andauernden, untadeligen Tätigkeit des Genfer Polizisten. Zudem verstrichen nach dem Austausch der deplatzierten Chat-Nachrichten 16 Monate, bis dem Mann fristlos gekündigt wurde.

Kommentare

Weiterlesen

George Floyd
43 Interaktionen
Leumund einwandfrei?
Bundesgericht Bundesgericht
Tötung des Vaters
12 Interaktionen
Vier Artikel
KSA
Gesundheit Aargau

MEHR IN NEWS

Raucher
5 Interaktionen
Ärger
scott bessent
In Genf
Friedrich Merz
Friedrich Merz
Halskette
2 Interaktionen
Lausen/Sissach BL

MEHR CHAT

kantonspolizei aargau
14 Interaktionen
Neuenhof AG
Pete Hegseth
4 Interaktionen
Vorwürfe
Pete Hegseth
25 Interaktionen
Nächster Skandal
pete hegseth
11 Interaktionen
Rausschmiss droht

MEHR AUS LAUSANNE

UBS
1 Interaktionen
Im Bulgaria-Fall
EPFL Lausanne
1 Interaktionen
Essbar
Fifa
1 Interaktionen
«Sehr hart»
Hadrien Buclin
1 Interaktionen
Rechenfehler