Das revidierte Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel betrifft - wie es der Name vorgibt - nicht nur den Wolf. Es geht auch um den Ausbau des Artenschutzes und die Vernetzung von Lebensräumen.
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DNA-Proben zeigen, dass ein Wolf die Schafe in Bonstetten ZH gerissen hat. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • So werden in der ganzen Schweiz rund 300 Verbindungswege in der Natur für Wildtiere vor Verbauung geschützt.

Bei Bahnlinien und Strassen sorgen Bund und Kantone für Brücken und Unterführungen für Wildtiere.

Mit dem Gesetz werden verschiedene Tierarten besser vor dem Abschuss geschützt. Zwölf Wildentenarten dürfen in Zukunft gar nicht mehr gejagt werden. Für die Waldschnepfe gilt eine längere Schonzeit.

Zudem unterstützt der Bund die Kantone bei der Aufwertung der Lebensräume von Wildtieren und Vögeln in den rund achtzig eidgenössischen Wildtierschutzgebieten und Vogelreservaten finanziell. Das Gesetz verpflichtet die Kantone und Bauern, Zäune wildtierfreundlich zu errichten, damit Unfälle und Verletzungen von Wildtieren möglichst ausbleiben.

Der Bundesrat regelt die Umsetzung des revidierten Jagdgesetzes in der Jagdverordnung. Diese befindet sich bis Anfang September in der Vernehmlassung.

Die Verordnung klärt beispielsweise im Detail, welche Massnahmen für Private zumutbar sind zur Verhütung von Schäden in Gebieten, die von Bibern, Fischottern und Grossraubtieren besiedelt sind. Dazu gehören etwa elektrifizierte Schutzzäune.

Gemäss Verordnungsentwurf kommt der Bund für 80 Prozent der Schadenskosten auf, die von Grossraubtieren verursacht werden, sowie für 50 Prozent der Kosten, die von Bibern, Fischottern und Steinadlern verursacht werden. Der Bund leistet die Abgeltung nur, wenn der Kanton die verbleibenden Kosten übernimmt und die zumutbaren Massnahmen ergriffen wurden.

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