Crans-Montana: Opfer-Geschwister kämpfen um Anerkennung durch Justiz
Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana müssen Geschwister ihre Nähe zu den Opfern belegen. Das Vorgehen der Behörden sorgt für Kritik und Unverständnis.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Geschwister von Crans-Montana-Opfern müssen Nähe nachweisen.
- Die Walliser Staatsanwaltschaft fordert Beweise für emotionale Bindung.
- Anwälte und Angehörige kritisieren das Behörden-Vorgehen als verletzend.
Die Zulassung von Betroffenen der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS als Privatkläger hat laut Medienberichten zu Kritik geführt.
Nach dem Unglück mit 41 Toten und 115 Verletzten haben zahlreiche Angehörige ihren Opferstatus beantragt. Dieser Status ermöglicht unter anderem Akteneinsicht, Strafanzeigen und Forderungen nach Genugtuung.
Doch: Während Eltern diesen Status automatisch erhalten, gilt das für Geschwister nicht. Das berichtet die Westschweizer Zeitung «24 Heures».
Die Walliser Staatsanwaltschaft verlangt von ihnen einen Nachweis der emotionalen und praktischen Nähe zu den Verstorbenen oder Schwerverletzten.
Betroffene müssen Fotos und Tattoos einreichen
Mitte April erhielten betroffene Brüder und Schwestern ein Schreiben der Behörden. Darin wurden sie aufgefordert, ihre Bindung mit Unterlagen zu belegen.
Dafür reichten Betroffene etwa Familienfotos, Trauerreden, Wohnsitzbestätigungen oder Schreiben von Psychologen ein. Teilweise mussten auch Fotos von Gedenk-Tätowierungen oder persönliche Karten der Verstorbenen vorgelegt werden.
Bislang sei offenbar noch kein Gesuch abgelehnt worden, schreibt «24 Heures». Trotzdem sorgt das Vorgehen bei vielen Angehörigen und Anwälten für Unverständnis.
«Mich hat schockiert, wie sehr diese Forderung meine Mandanten getroffen hat. Sie empfinden es als verletzend, ihre Trauer rechtfertigen zu müssen.» Das sagt etwa Opferanwalt Loïc Parein.
Besonders minderjährige Betroffene litten unter der Situation.
Opfer will Bruder retten – das wird ihm zum Verhängnis
Der Lausanner Anwalt Loïc Parein, der sechs Opferfamilien aus Italien und Belgien vertritt, warf der Staatsanwaltschaft «eine unangemessene Aussortierung vor».
Einer seiner Mandanten sei beim Brand zurück in die Bar gerannt, um seinen Bruder zu retten. Er habe sich Verbrennungen zweiten Grades zugezogen.
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Weil er «freiwillig» ins Gebäude zurückkehrte, werde er nicht als direktes Opfer eingestuft, schrieb CH Media. Auf Anfrage von CH Media habe die Staatsanwaltschaft keine Stellung genommen.
Am Freitag wurde bekannt: Nach der Brandkatastrophe befindet sich noch ein Schweizer Staatsbürger in einem Spital im Ausland. Der betroffene Patient soll kommende Woche in die Schweiz zurückkehren können.















