Dem Bund könnten wegen Missbrauch der Covid-Kredite bis zu 307 Millionen Franken entgangen sein.
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Covid-19-Gelder. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bisher liegen 2767 Strafanzeigen wegen Missbrauch der Covid-Hilfskredite vor.
  • Die Deliktsumme beträgt bis zu 307 Millionen Franken.
  • 708 der 2767 Strafverfahren sind abgeschlossen.
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Mit Überbrückungskrediten versuchte der Bund während der Corona-Pandemie den Betrieben das Überleben zu sichern. Die Gelder wurden aber nicht immer dort eingesetzt, wo sie vorgesehen gewesen wären. Bisher liegen 2767 Strafanzeigen zu potenziellem oder effektivem Missbrauch der Covid-Kredite vor.

Das eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat im März die Zahlen aktualisiert. Zusammen mit dem eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). EFD und WBF rechnen mit einer Deliktsumme von bis zu 307 Millionen Franken. Darüber berichtete die «NZZ» in ihrer neusten Ausgabe.

2059 Strafverfahren noch offen

708 der 2767 Strafverfahren sind abgeschlossen und 2059 noch offen. Die Deliktsumme bei den abgeschlossenen Verfahren beträgt 59,3 Millionen Franken. Bei den offenen liegt sie 247,5 Millionen Franken, wie aus der im Internet veröffentlichten Zusammenstellung hervorgeht.

Laut EFD und WBF entspricht die Deliktsumme dem Volumen der Kredite zum Zeitpunkt von deren Gewährung. Deliktsumme bedeute nicht, dass die Gelder verloren seien, hiess es auf Anfrage beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Das Seco bestätigte den Gesamtbetrag der Deliktsumme.

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